Mit der Ausschaffungsinitiative wurde 2016 die strafrechtliche Landesverweisung im Strafgesetzbuch verankert. Sie wird von Gerichten bei bestimmten Straftaten angeordnet. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa bei einem schweren persönlichen Härtefall und wenn private Interessen jene des Staates überwiegen. Die SVP-Landräte Markus Walker (Ennetmoos) und Beat Risi (Buochs) verlangten im Dezember mit einer Interpellation Auskunft, wie viele Landesverweise seither in Nidwalden gegen kriminelle ausländische Personen ausgesprochen wurden, wie oft die Härtefallklausel zum Zug kam und weshalb die Vollzugsquote im Jahr 2024 «lediglich» bei knapp 67 Prozent lag.
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