Insgesamt haben sich im Jahr 2025 379 Personen bei der Dienststelle Steuern selbst angezeigt. Das teilt der Kanton Luzern am Donnerstag mit. Damit ist wieder ein Anstieg bei den Selbstanzeigen zu verzeichnen: Noch im Jahr 2024 haben sich 287 Personen wegen nicht versteuerten Einnahmen oder Vermögen selbst angezeigt, im Jahr 2023 waren es deren 306 – und im Jahr 2022 gingen 418 Selbstanzeigen beim Kanton ein.
Aus den Verfahren von 2025 ergeben sich für den Kanton Luzern und die Gemeinden Steuereinnahmen von rund 2,3 Millionen Franken – und für den Bund 600'000 Franken, wie es weiter heisst.
Insgesamt seien dabei Vermögenswerte von kumuliert über 404 Millionen Franken offengelegt worden. Dabei handelte es sich gemäss Kanton hauptsächlich um inländische Bankkonten und Wertschriftendepots, aber auch um ausländische Liegenschaften. Das offengelegte Vermögen werde auch künftig besteuert und führe so dauerhaft zu einem höheren Steuerertrag.
Einnahmen aus Steuerstrafverfahren höher als 2024
Des Weiteren hatte der Kanton im vergangenen Jahr weniger Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren zu erledigen: Während es im Vorjahr noch 261 Verfahren gab, waren es im 2025 nur noch 239.
Daraus ergaben sich Einnahmen von 3,4 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und 1,7 Millionen Franken für den Bund. Damit liegen die Einnahmen aus Steuerstrafverfahren im Jahr 2025 höher als noch im Vorjahr, wo es 2,7 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und eine Million Franken für den Bund gab. (stg)
Wer über bisher nicht versteuerte Vermögenswerte sowie Einkommen (inklusive Kryptowerte) verfügt, kann sich einmalig selbst anzeigen, ohne gebüsst zu werden. Es sind einzig die Steuern und Zinsen nachzuzahlen. Eine Selbstanzeige bleibt straflos, sofern die Steuerbehörde die Steuerhinterziehung nicht selbst entdeckt hat, wie das Finanzdepartement des Kantons Luzern mitteilt. (stg)


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