Im vergangenen Jahr gab es erneut weniger Selbstanzeigen als während der Einführungsphase des automatischen Informationsaustauschs. Wie die Dienststelle Steuern mitteilt, ist die Anzahl der Neueingänge mit 306 Selbstanzeigen etwas tiefer als in den Vorjahren. Sie bewege sich damit aber auf dem Niveau vor dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs.
Straflose Selbstanzeigen
Wie die erhobenen Zahlen zeigen, konnten die offenen Verfahren bei den straflosen Selbstanzeigen um rund einen Drittel reduziert werden von 135 Ende 2022 auf 92 Ende vergangenen Jahres.
Die kantonale Dienststelle hat im vergangenen Jahr 349 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen fakturiert. Die daraus resultierenden Erträge für Bund, Kanton und Gemeinden sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Mit 3,3 Millionen liegen die Erträge unter dem Schnitt der Jahre 2011 bis 2023 (10,9 Millionen Franken).
Ordentliche Steuerstrafverfahren
Bei den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren liegen die Fallzahlen ein wenig tiefer als in den Jahren 2017 bis 2022, was gemäss dem Kanton insbesondere auf weniger Meldungen anhand des automatischen Informationsaustausches zurückzuführen ist.
Die meisten Meldungen der erledigten Fälle stammen aus Deutschland.
Der Ertrag aus den ordentlichen Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren lag mit 3,9 Millionen Franken im Jahr 2023 über demjenigen der beiden Vorjahre und auch über dem durchschnittlichen Ertrag der Jahre 2017 bis 2023.
Der Kanton Luzern kommt in der Mitteilung zum Schluss, dass sich der Trend zu weniger Selbstanzeigen nach dem Höhepunkt in den Jahren 2017 und 2018 fortgesetzt habe. Es herrsche nun wieder der steuerliche «Courant normal».
Während die Anzahl der Selbstanzeigen und der Ertrag daraus abnehme, würden sich die Einnahmen aus den ordentlichen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren seit 2020 etwa in der gleichen Höhe bewegen, wobei der durchschnittliche Ertrag zunehme. (sfr)
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