Der Bundesrat hat dem Kanton Luzern die Grundbewilligung für die versuchsweise Einführung von E-Voting erteilt. Damit können Luzerner Stimmberechtigte künftig bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen auch elektronisch ihre Stimme abgeben, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Die Bewilligung gilt zunächst für zwei Jahre.
Bereits ab der kantonalen Abstimmung im September 2026 wird das elektronische Abstimmen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern des Kantons zur Verfügung stehen. Sie erhalten das Abstimmungsmaterial automatisch für alle verfügbaren Stimmkanäle. Ab 2028 soll das Angebot dann schrittweise auf ausgewählte Pilotgemeinden ausgeweitet werden. Als mögliche Pilotgemeinde wird die Stadt Luzern genannt.
Für die elektronische Stimmabgabe setzt der Kanton auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post. Dieses erfülle die vom Bund vorgegebenen Sicherheitsanforderungen. Die «sichere und verlässliche Stimmabgabe» habe für den Kanton oberste Priorität, heisst es in der Mitteilung.
Der Regierungsrat erwarte von E-Voting mehrere Vorteile. Genannt werden unter anderem die orts- und zeitunabhängige Stimmabgabe, die Vermeidung ungültiger Stimmen, eine bessere Erreichbarkeit für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen. Zudem sollen die Auszählung beschleunigt und der administrative Aufwand für die Urnenbüros reduziert werden. Der Kanton erhoffe sich auch eine höhere Beteiligung jüngerer, digital affiner Stimmberechtigter.
Der Versuchsbetrieb soll bis 2029 ausgewertet werden. Anschliessend entscheidet der Kantonsrat über eine mögliche Weiterführung des E-Voting-Angebots. (fg)


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