Der Luzerner Stadtrat will die Belegungsvorschriften für städtische Wohnungen überarbeiten. Anlass ist ein Postulat, das fordert, Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen. Der Anteil solcher Wohnungen beträgt derzeit rund fünf Prozent, soll aber bis 2032 auf etwa 30 Prozent steigen. Eingereicht wurde das Postulat von der SP/Juso-, Grünen/Jungen Grünen- und Mitte-Fraktion sowie weiteren Mitgliedern des Stadtparlaments.
Der Stadtrat betont, dass die Stadt bereits mit Belegungsvorschriften arbeite – etwa für Familienwohnungen ab vier Zimmern oder für rund 200 Alterswohnungen. Weiter soll geprüft werden, wie Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Wohnungen stärker berücksichtigt werden können. Auch bei bestehenden Gebäuden ohne geplante Sanierung sind verhältnismässige bauliche Anpassungen vorgesehen, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Bis 2030 sollen zudem durch Abgaben im Baurecht rund 550 neue hindernisfreie Wohnungen entstehen.
Für die Überarbeitung der Richtlinien rechnet der Stadtrat mit Kosten von rund 50'000 Franken. Der Stadtrat empfiehlt, das Postulat anzunehmen und die Umsetzung weiterzuverfolgen. (sre)
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