Im Kanton Zug darf ab sofort wieder Feuer gemacht werden. Die Niederschläge der vergangenen Tage hätten die Waldbrandgefahr deutlich reduziert, teilt der Kanton mit. Das seit dem 12. August geltende absolute Feuer- und Feuerwerksverbot wird deshalb aufgehoben. Die Waldbrandgefahr liegt neu bei Stufe 3 von 5 («erheblich»). Ganz Entwarnung gibt es allerdings nicht: Im Wald und in Waldesnähe darf weiterhin nur in fest eingerichteten Feuerstellen gefeuert werden. Zudem mahnt der Kanton zu besonderer Vorsicht.
Anders sieht es im Kanton Luzern aus. Dort bleibt das Feuerverbot vorerst bestehen. Grillieren im Freien ist weiterhin verboten. Wann es aufgehoben werden kann, sei derzeit noch nicht absehbar, erklärt ein Sprecher des Kantons auf Anfrage.
Der Regen habe die Situation zwar etwas entspannt, die Vegetation sei aber weiterhin stark ausgetrocknet. Zudem sei bisher vor allem die oberste Bodenschicht feucht geworden. Für eine nachhaltige Verbesserung brauche es länger anhaltende Niederschläge über mehrere Tage. Entscheidend sei nun, ob die prognostizierten Regenfälle tatsächlich flächendeckend eintreten.
In Nid- und Obwalden sowie im Kanton Schwyz gilt weiterhin Waldbrandgefahr der Stufe 4; im Kanton Uri bleibt das Feuern wie in Luzern vollständig verboten. (rem)








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