Politik

Krienser Stadtrat lehnt mehr Mitsprache für Junge und Ausländer ab

Die Junge Mitte fordert eine Ausweitung der politischen Mitwirkung. Für den Krienser Stadtrat reichen die heutigen Möglichkeiten aus.
Wer soll in Kriens Volksmotionen unterzeichnen können? Die Junge Mitte und der Stadtrat haben unterschiedliche Ansichten.
Bild: Symbolbild: Martin Ruetschi/Keystone

Auch Personen ohne Schweizer Pass und Minderjährige sollen Vorstösse direkt an das Krienser Stadtparlament richten können. Das fordert die Junge Mitte mit zwei Motionen. Mit der einen will sie erreichen, dass das bestehende Instrument der Volksmotion ausgeweitet wird: Auch in Kriens wohnhafte Minderjährige sowie Ausländerinnen und Ausländer sollen eine solche unterzeichnen können. Heute steht die Volksmotion nur stimmberechtigten Personen offen; diese ermöglicht es, mit 200 Unterschriften Anträge an den Einwohnerrat zu stellen. Mit dem zweiten Vorstoss fordert die Junge Mitte die Einführung einer Jugendmotion für 12- bis 25-Jährige.

Beides lehnt der Stadtrat ab, wie den nun vorliegenden Vorstossantworten zu entnehmen ist. In jener zur Ausweitung der Volksmotion weist er darauf hin, dass bereits heute die Möglichkeit besteht, Petitionen einzureichen – auch für Krienserinnen und Krienser, die nicht stimmberechtigt sind. Petitionen richten sich entweder an den Stadt- oder Einwohnerrat. «Das jeweils angerufene Organ» sei «verpflichtet, innert sechs Monaten zur Petition Stellung zu nehmen», hält der Stadtrat fest. «Damit stehen allen Krienserinnen und Kriensern, ungeachtet der Stimmberechtigung, ausreichende politische Instrumente zur Verfügung.»

Jugendmotion wäre «willkürlich»

Petitionen stünden übrigens auch Jugendlichen offen, hält der Stadtrat in der Antwort zum Jugendmotions-Vorstoss fest. Weiter weist er darauf hin, dass es in Kriens seit 2024 einen Kinder- und Jugendrat gibt, der jeweils zweimal pro Jahr tagt. Eine Weiterentwicklung in ein Kinder- und Jugendparlament stehe zur Debatte. Die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten beurteilt der Stadtrat auch hier als «ausreichend». Zudem wäre es «willkürlich», seine separate Motion zu schaffen, die nur einer spezifischen Altersgruppe offensteht. «Dies führt zu Ungleichbehandlung.»

In der Stadt Luzern hingegen ist eine Ausweitung der Mitwirkungsmöglichkeiten geplant. Konkret sollen Bevölkerungsanträge künftig auch von Minderjährigen ab 14 Jahren unterzeichnet und eingereicht werden können. Volljährigen Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in Luzern steht diese Möglichkeit heute schon offen. Der Bevölkerungsantrag ist vergleichbar mit der Krienser Volksmotion, auch für diesen braucht es 200 Unterschriften. Die Öffnung des Bevölkerungsantrags für Minderjährige muss allerdings noch vom Stadtluzerner Parlament sowie vom Stimmvolk bewilligt werden. (std)

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