Nachhaltige Energieträger fördern: Das ist – grob gesagt – das Ziel des Richtplans Energie, der Ende Monat im Krienser Einwohnerrat behandelt wird. Ebenfalls auf der Traktandenliste steht dann eine konkrete Massnahme aus dem Richtplan, und zwar das neue Förderprogramm Energie. Dieses sieht vor, dass die Stadt jährlich 400'000 Franken auszahlen kann. Vorgesehen sind unter anderem Beiträge an Hauseigentümerschaften für Beratungen oder die Umstellung der Wärmeversorgung.
Zurück zum Richtplan: Dieser knüpft an das Ziel der Krienser Klimastrategie an, die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf Netto-Null zu senken. Dafür soll einerseits der Wärmeverbrauch gesenkt werden, etwa durch die Sanierung bestehender Gebäude. Andererseits will die Stadt den Umstieg auf nachhaltigere Energieträger fördern. Der Richtplan enthält eine Karte, die aufzeigt, wo welche Energieträger «prioritär genutzt werden sollen», wie der Stadtrat im Bericht und Antrag ausführt:
- Im Obernau sowie im Zentrum ist durch Energie Wasser Luzern (EWL) der Aufbau eines Wärmeverbunds geplant. Den entsprechenden Konzessionvertrag hat der Einwohnerrat 2025 genehmigt.
- Im Gebiet Luzern Süd besteht bereits der See-Energie-Wärmeverbund der Seenergy AG. Dieser soll ausgebaut werden.
- An Hanglagen und sonstigen nicht dicht besiedelten Gebieten sind andere Lösungen anzustreben, zum Beispiel Erdsonden- und Grundwasser-Wärme oder Luft-Wasser-Wärmepumpen. Diese können entweder individuell oder koordiniert für mehrere Liegenschaften realisiert werden.
Der Richtplan ist behörden-, aber nicht eigentümerverbindlich. Das heisst, die Stadt muss sich bei ihrer Planung an diesem orientieren, für die Bevölkerung ist er nicht verpflichtend. Die Stadt kann aber Eigentümerschaften beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme oder Gebäudesanierungen unterstützen. Weitere Massnahmen des Richtplans sind unter anderem:
- Realisierung eines Kleinwasserkraftwerks beim Reservoir Killegg nahe der Hergiswaldstrasse.
- Einnahme einer Vorbildfunktion bei städtischen Liegenschaften.
- Förderung von Projekten zur Abscheidung oder Speicherung von CO2 in Koordination mit Energieversorgern.
Nach dem Energierichtplan folgt in einem nächsten Schritt die Ortsplanungsrevision mit eigentümerverbindlichen Regeln. Weiter kündigt der Stadtrat eine Gas-Strategie an – mit dem Ziel einer «geordneten Stilllegung des Gasnetzes koordiniert mit dem Ausbau des Fernwärmenetzes», wie es auf den Massnahmenblättern des Richtplans heisst.




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