Elektrizität

Wegen hoher Abgaben: Luzerner Gemeinden überarbeiten Konzessionsverträge mit Stromversorgern

Viele Verträge sind aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre rechtlich nicht mehr wasserdicht. Nun werden diese angepasst.

In den letzten zehn Jahren sind die Strompreise tendenziell gestiegen. Gründe dafür sind Investitionen in erneuerbare Energien, der Ukraine-Krieg sowie die neue Abgabe des Bundes, um Massnahmen gegen eine mögliche Strommangellage zu finanzieren.

Diese zusätzlichen Kosten schlagen sich nicht nur im Energiepreis, sondern auch im Netznutzungsentgelt nieder. Dabei handelt es sich um Abgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze sowie Gebühren für die nationale Netzgesellschaft Swissgrid. Seit 2023 ist die Abgabe des Bundes für die sogenannte Winterreserve hinzugekommen. Diese betrug zuerst 1,2 Rappen pro Kilowattstunde, inzwischen sind es 0,4 Rappen.

Kunden könnten Zahlung verweigern

Das brachte mehrere Luzerner Gemeinden in eine neue Ausgangslage. Denn sie erheben von den Energieversorgern für die Nutzung des öffentlichen Grundes eine Konzessionsgebühr. Die entsprechenden Verträge zwischen den Gemeinden und den Versorgern wie CKW oder EWL sind teilweise schon fast 20 Jahre alt. Das Problem dabei ist, dass die Konzessionsabgabe prozentual zum Netznutzungsentgelt erhoben wird. Das heisst: Steigt das Netznutzungsentgelt aufgrund von Abgaben an den Bund, erhält die Gemeinde höhere Konzessionsabgaben.

Dies widerspricht dem Äquivalenzprinzip, «wonach staatliche Abgaben in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung» stehen müssen, wie der Krienser Stadtrat in einem Bericht und Antrag schreibt. Bauvorsteher Maurus Frey (Grüne) erklärt auf Anfrage: «Durch die Abgabe an den Bund erhält die Gemeinde höhere Konzessionsabgaben, obwohl sie nichts mit dem Aufbau der Winterreserve zu tun hat.» Das berge ein juristisches Risiko, denn Stromkundinnen und -kunden könnten die Zahlung der Konzessionsabgabe mit der Begründung des verletzten Äquivalenzprinzips theoretisch verweigern.

Mustervertrag für alle Gemeinden liegt vor

Ein entsprechender Fall ist Frey zwar nicht bekannt – zumal viele Gemeinden, auch Kriens, auf die höheren Konzessionseinnahmen verzichtet haben. Trotzdem hat der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) unter der Federführung von Maurus Frey einen neuen Muster-Konzessionsvertrag erarbeitet. Über 50 Gemeinden haben bereits auf den neuen Vertrag umgestellt. Für Kriens ist das per 1. Januar 2027 geplant. Zuerst muss noch das Stadtparlament über die Verträge mit CKW und EWL sowie eine entsprechende Reglementsanpassung entscheiden.

Vorgesehen ist, dass die Konzessionsabgabe nicht mehr prozentual berechnet wird (bisher sind es je nach Netztyp 5 bis 10 Prozent des Netznutzungsentgelts). Stattdessen soll ein Fixbetrag erhoben werden, der zwischen 0,8 und 1,5 Rappen pro Kilowattstunde liegt. Der genaue Betrag wird in Kriens vom Stadtrat jährlich festgelegt. Geplant sei ab 2027 rund 1 Rappen, sagt Frey.

Das passiert mit den Gebühren

Finanziell soll die Änderung neutral sein. Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe lagen in den letzten Jahren zwischen 0,9 und 1,2 Millionen Franken. Die Bandbreite zwischen 0,8 und 1,5 Rappen erlaube, «dass das Reglement langfristig Gültigkeit» hat und der Stadtrat etwa auf die Konjunktur und den Bedarf reagieren kann, so Frey.

Was in Kriens und einigen anderen Gemeinden hinzukommt, ist, dass ein Teil der Konzessionsabgabe in einen Energiefonds fliesst, mit dem beispielsweise Energiesanierungen unterstützt werden. In Kriens sollen das jährlich rund 200'000 Franken sein. Der Rest fliesst ohne Zweckbindung in die Stadtkasse. Es sei aber grundsätzlich schon die Idee, dass mit der Konzessionsabgabe Aufwände für die Instandhaltung öffentlicher Anlagen wie Strassen abgegolten werden, erklärt Frey.

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