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Energiekonzern
Aktionäre dürfen bei CKW-Cheflöhnen mitreden – zumindest ein bisschen
An der nächsten Generalversammlung der CKW im Januar gibt es erstmals Abstimmungen über die Entlöhnung von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat. Bindend sind die Entscheidungen aber nicht.
Der Zentralschweizer Energiemonopolist CKW gehört zwar grossmehrheitlich der Axpo-Gruppe, doch der Kanton Luzern hat bei Entscheidungen immer ein Mitspracherecht. Dies, weil er seit Jahren einen Aktienanteil von rund 10 Prozent hält und damit der zweitgrösste Anteilseigner ist ...