Bei 39 kontrollierten Kitas im Jahr 2025 wurden bei sieben Betrieben die Mindestlöhne nicht eingehalten. Insgesamt waren zehn Arbeitnehmende im Vorpraktikum betroffen, teilt der Kanton mit. Im aktuellen Jahr wurden bei sieben von 32 Kitas Sachverhalte festgestellt, die auf «mögliche Verstösse gegen die zwingenden Mindestlohnvorschriften hindeuten». Den betroffenen Betrieben werde «das rechtliche Gehör gewährt».
Der Regierungsrat hat vom Juli 2024 bis Ende Juni 2027 einen befristeten Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kitas (NAV Kita) erlassen. Dieser legt eine zeitliche Befristung der Vorpraktika und einen Mindestlohn fest. Die Ergebnisse zeigen, dass «Arbeitnehmende im Vorpraktikum in Kitas trotz der geltenden zwingenden Mindestlohnvorgaben teilweise weiterhin ungenügend entlöhnt werden», schreibt der Kanton. Die Häufigkeit sowie das Ausmass der Lohnunterbietungen hätten sich seit Inkrafttreten des NAV jedoch «deutlich reduziert».
Aufgrund der wiederholten Verstösse hat der Regierungsrat nun den NAV Kita um weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2030 verlängert. Besonders im Hinblick auf das seit Anfang Jahr geltende Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sei dies von grosser Bedeutung. Es wird erwartet, dass sich die Vorgaben zum Qualitätsstandard positiv auf die Arbeitsbedingungen in den Kitas auswirken werden. (fmü)



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