Der Regierungsrat hat einen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten erlassen. Das schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag. Der NAV Kita sieht vor, dass ein Vorpraktikum nicht länger als sechs Monate dauert. Dabei gilt ein Mindestlohn von 950 Franken pro Monat. Ein Vorpraktikum kann nur auf maximal zwölf Monate verlängert werden, wenn der Betrieb verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder einen Mindestlohn von brutto 2000 Franken ausbezahlt. Der auf drei Jahre befristete NAV Kita tritt per 1. Juli 2024 in Kraft.
Im Vernehmlassungsverfahren im letzten Jahr sind zum NAV Kita 34 Stellungnahmen eingegangen, heisst es weiter. Insbesondere bei den politischen Parteien fand der Entwurf Zustimmung. Der Branchenverband Kibesuisse sowie einige Kitas äusserten sich hingegen kritisch. Infolge der Auswertung der Vernehmlassung wurde unter anderem der Mindestlohn für die ersten sechs Monate Vorpraktikum entsprechend den Empfehlungen des Branchenverbands erhöht. Den Mindestlohn bei einer Verlängerung eines Vorpraktikums hat die Regierung jedoch gegenüber der Vernehmlassungsversion gesenkt.
Kontrollen zeigten keine Verbesserung
Die Einführung des NAV geschah auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartements und der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt (TKA). Denn 2017 hatten Kontrollen bei privaten Kitas ergeben, dass bei den Vorpraktika die Lohnempfehlungen von kibesuisse oftmals unterschritten wurden. Zudem zeigte sich, dass die Maximaldauer eines Vorpraktikums von einem Jahr vielfach nicht eingehalten wurde. Im Jahr 2019 legte die TKA Kriterien fest, um die Lohn- und Anstellungsbedingungen zu verbessern. Nachkontrollen ergaben jedoch, dass die definierten Kriterien nur zu einer geringfügigen Verbesserung geführt haben. (fmü)

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