Hitzewelle

Kanton Luzern schränkt Wasserentnahme ein und erlässt absolutes Feuerverbot

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit zieht der Kanton Luzern die Reissleine: Ab sofort sind Wasserentnahmen aus den meisten Bächen und Flüssen verboten. Zudem gilt ab Donnerstagmittag ein striktes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Aufgrund anhaltender Trockenheit, hoher Temperaturen und Wind hat der Kanton Luzern Massnahmen ergriffen, um die Wasserressourcen zu schonen und die akute Waldbrandgefahr einzudämmen. Die unterdurchschnittlichen Niederschläge haben zu tiefen Pegelständen in den Luzerner Gewässern geführt, weshalb die Dienststelle Umwelt und Energie (Uwe) Bewilligungen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern – wie etwa für die landwirtschaftliche Bewässerung – in einem Grossteil des Kantonsgebiets widerrufen hat.

Diese Einschränkung gilt bereits seit Mittwoch. Ausgenommen sind derzeit nur noch Gewässer wie der Vierwaldstättersee, die Reuss und der Sempachersee, da deren Wasserstände zwar tief sind, im Moment aber noch ausreichen. Wer Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Versorgung beziehen möchte, muss dies zwingend vorab mit der zuständigen Gemeinde absprechen.

Zudem wird die Bevölkerung allgemein zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen, da auch die Grundwasserstände an den meisten Messstellen, mit Ausnahme des Reusstals, unter dem langjährigen Mittelwert liegen und bei anhaltender Trockenheit im Sommer und Herbst Tiefstände drohen. Erste Wasserversorgungen im Norden des Kantons haben bereits Sparappelle herausgegeben, da laut Experten nur ergiebiger Dauerregen und keine einzelnen Sommergewitter die Lage entspannen können.

Absolutes Feuerverbot gilt ab Donnerstagmittag

Gleichzeitig steigt die Waldbrandgefahr massiv an, weshalb der Kanton Luzern in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen ab Donnerstag, 25. Juni 2026, um 12.00 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlässt. Dieses Verbot gilt für das Entfachen von Feuer im Wald sowie an Waldrändern bis zu einem Abstand von 50 Metern. Darüber hinaus ist es auf dem gesamten Kantonsgebiet, einschliesslich aller Gewässer, verboten, Feuer an unbefestigten Feuerstellen zu machen oder Einweggrills zu nutzen. Ebenfalls kantonsweit untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von durch offenes Feuer angetriebenen Heissluftballons oder Himmelslaternen.

Ab Donnerstagmittag gilt im Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Bild: Symbolbild: Feuerwehr Meggen

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern der Mindestabstand von 50 Metern zum Wald strikt eingehalten wird. Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist im ganzen Kanton weiterhin gestattet. Die Behörden rufen zu besonderer Vorsicht auf und weisen darauf hin, dass Verstösse gegen diese Verbote polizeilich geahndet werden. Aktuelle Informationen zur Gefahrenlage sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald sowie unter www.waldbrandgefahr.ch abrufbar. (luz)

Bild: Screenshot lawa

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