Nidwalden

GLP unterstützt Fristverlängerung bei der Einführung des PBG

Die GLP Nidwalden befürwortet die Einführung des neuen Planungs- und Baugesetzes bis 2030. So sollen offene Beschwerdeverfahren abgeschlossen und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Mit der Verlängerung der Einführungsfrist bis zum 1. Januar 2030 sollen die laufenden Beschwerdeverfahren in den Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten sauber abgeschlossen werden können. Das schreibt die Partei in einer Mitteilung.

Die GLP erachte dieses Vorgehen als notwendig, damit Rechtssicherheit geschaffen und die Einführung des neuen Planungs- und Baugesetzes in allen Gemeinden erfolgreich abgeschlossen werden kann.

«Eine einheitliche Rechtsgrundlage ist für Bauherrschaften, Planerinnen und Planer sowie die Gemeinden wichtig. Deshalb ist es richtig, die offenen Verfahren sorgfältig abzuschliessen – gleichzeitig erwarten wir, dass mit der neuen Frist bis 2030 endlich Klarheit geschaffen wird», wird Landrätin Denise Weger (Stansstad) zitiert.

Die GLP weist darauf hin, dass die parallele Anwendung des alten und des neuen Baugesetzes seit Jahren zu Mehraufwand und Unsicherheiten führt. Umso wichtiger sei es, dass die noch offenen Verfahren nun rasch abgeschlossen werden.

Die GLP unterstützt zudem den Antrag, auf eine 2. Lesung zu verzichten, damit die notwendige Fristverlängerung rasch in Kraft treten kann. (rwi/zvg)

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