Nidwalden

In drei Gemeinden droht Baustopp – Regierung will Gemeinden beim Baugesetz mehr Zeit geben

In drei Gemeinden kann das neue kantonale Planungs- und Baugesetz bis Ende Jahr nicht in Kraft gesetzt werden: Die Frist soll darum bis Ende 2029 verlängert werden.
Dallenwil muss das Verfahren zur Nutzungsplanung erneut durchführen.
Foto: Nidwaldner Zeitung (Dallenwil, 26. 6. 2022)

Der 1. Januar 2027. Auf diesen Stichtag hätten sämtliche elf Nidwaldner Gemeinden das neue kantonale Planungs- und Baugesetz, das seit 2014 gilt, übernehmen sollen. Kernelemente der Revision sind der Systemwechsel von der Ausnützungsziffer zum Hüllenmodell (es legt die maximalen räumlichen Dimensionen eines Gebäudes fest) sowie die Anpassung an die fast schweizweit harmonisierten Baubegriffe.
Dabei ist nicht mehr die Ausnützungsziffer das Mass aller Dinge, welche die Fläche sämtlicher Geschosse berücksichtigt, sondern die Überbauungsziffer, bei der die anrechenbare Gebäudefläche, also der Fussabdruck eines Hauses, relevant ist.

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