Der 1. Januar 2027. Auf diesen Stichtag hätten sämtliche elf Nidwaldner Gemeinden das neue kantonale Planungs- und Baugesetz, das seit 2014 gilt, übernehmen sollen. Kernelemente der Revision sind der Systemwechsel von der Ausnützungsziffer zum Hüllenmodell (es legt die maximalen räumlichen Dimensionen eines Gebäudes fest) sowie die Anpassung an die fast schweizweit harmonisierten Baubegriffe.
Dabei ist nicht mehr die Ausnützungsziffer das Mass aller Dinge, welche die Fläche sämtlicher Geschosse berücksichtigt, sondern die Überbauungsziffer, bei der die anrechenbare Gebäudefläche, also der Fussabdruck eines Hauses, relevant ist.
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