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Stadt Luzern

Im Grossen Stadtrat gibt's Gipfeli aus Rothenburg – zum Ärger der SVP

Die SVP will wissen, warum für's Rathaus eine ausserstädtische Bäckerei berücksichtigt wird. Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor.

Wenn der Grosse Stadtrat zu seinen Sitzungen im Luzerner Rathaus zusammenkommt, können sich die Parlamentsmitglieder vor Beginn mit einem Gipfeli stärken. «Ein geschätzter Beitrag zu einer angenehmen Sitzungsatmosphäre», hält SVP-Grossstadtrat Kurt Stadelmann in einer Interpellation zwar fest, aber: «Wie sich zeigt, stammen diese Backwaren nicht aus einer Luzerner Bäckerei, sondern werden von einem Betrieb geliefert, der in Rothenburg produziert und seinen Firmensitz in Küssnacht am Rigi (Kanton Schwyz) hat.» Die Stadt betone in ihren Strategien und öffentlichen Auftritten immer wieder die Bedeutung von Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energieeffizienz und regionaler Wirtschaftsförderung. Dass die Stadt selbst bei einem alltäglichen Beschaffungsgeschäft auf einen ausserstädtischen Anbieter setzt, widerspreche diesen Grundsätzen.

Mmmmhhhh. Es Gipfeli.
Bild: ZZ

Der Stadtrat schreibt nun in seiner Antwort, dass für den Grossen Stadtrat jährlich Brötli und Gipfeli im Wert von 1500 Franken bezogen werden. Dabei würden jene Bäckereien berücksichtigt, die Anforderungen wie  termingerechte Anlieferung vor Sitzungsbeginn, gewünschte Qualität und Grösse der Produkte sowie wirtschaftlich angemessene Konditionen erfüllten. Die aktuell liefernde Bäckerei betreibe zwei Filialen in Luzern.

Keine Verträge, Bestellung nach Bedarf

Weiter heisst es, dass besagte Bäckerei sporadisch rund zehn weitere Stellen der Stadt mit Waren beliefere. Es bestünden aber keine Verträge, bestellt werde nach Bedarf. «Grundsätzlich beziehen städtische Dienstabteilungen ihre Backwaren jedoch nicht ausschliesslich von einem einzelnen Anbietenden, sondern es werden diverse regionale und lokale Bäckereibetriebe berücksichtigt», schreibt der Stadtrat. Er erachtet das Vorgehen als sachgerecht. So würden etwa der Nachhaltigkeitsgedanke sowie die Anforderungen an Anlieferung sowie Qualität erfüllt und der wirksame Wettbewerb gemäss Beschaffungsrecht gesichert. (hor)

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