Alle Privathaushalte und Unternehmen profitieren weiterhin von günstigen Strompreisen, schreibt das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) in seiner Mitteilung zu den kommenden Strompreisen. Diese setzten sich aus mehreren Komponenten zusammen: Der Energiepreis decke die Kosten für die eigentliche Energieerzeugung oder -beschaffung, während der Netznutzungspreis die Kosten für den Transport des Stroms über das Netz beinhalte. Hinzu komme ein Messtarif, Abgaben an den Kanton und an die inländische Stromreserve sowie der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz und ein Netzzuschlag zur Förderung von erneuerbaren Energien. Aufgrund der veränderten Nutzung des Stromnetzes würden die Grundgebühren für Netznutzung und Messung leicht steigen. Dank tieferer Swissgrid-Abgaben und dem Wegfall der Grundgebühr im Energiebereich sinke der Strompreis in der Grundversorgung insgesamt jedoch leicht.
Preise bleiben günstig
Für einen durchschnittlichen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden sinkt die Stromrechnung 2027 um rund 0,5 Prozent. Für kleine Unternehmen in der Grundversorgung mit mittlerem Stromverbrauch (150'000 kWh pro Jahr) sinkt die Stromrechnung um 136 Franken pro Jahr (−0,5 Prozent).

Einführung saisonaler Energiepreise
Das EWN führt per 2027 neu Sommer- und Winterpreise ein. Im Sommer steht dank Photovoltaik und eigener Wasserkraftwerke viel Strom zu vergleichsweise günstigen Preisen zur Verfügung. Im Winter hingegen, wenn es wenig Sonne gibt und das EWN deutlich weniger Strom aus Wasserkraft produzieren kann, muss Strom «teuer am Markt» eingekauft werden. Die neuen saisonalen Sommer- und Winterpreise bilden diese Produktions- und Beschaffungskosten ab.
Normal- und Sparpreise entfallen
Auch die Unterscheidung zwischen Preisen für die Nacht bzw. den Tag entspreche nicht mehr den heutigen Gegebenheiten: Strom sei insbesondere tagsüber, etwa durch Solarstrom, oft in grossen Mengen verfügbar und dadurch günstiger, weshalb eine zeitabhängige Preisstaffelung an Bedeutung verliere. Kundinnen und Kunden mit steuerbaren Anwendungen wie zum Beispiel Boilern profitieren neu mit dem Produkt Flex von einem Rabatt auf die Netznutzungskosten. Das bisherige Wahlprodukt mit den Normal- und Sparpreisen entfällt.
Anpassung der Stromqualität
Ab 2027 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe zur Ausweisung der Stromherkunft. Da im Winter weniger Strom aus Wasserkraft verfügbar ist als im Sommer, passt das EWN seine Stromprodukte zum 1. Januar 2027 an. Neu besteht das Standardprodukt aus zwei Dritteln erneuerbarer Energie (Wasser, Sonne, Biomasse) aus der Schweiz und einem Drittel Kernenergie. Es bestehe die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von 1 Rp. / kWh Naturstrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. (rwi/zvg)



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