Das neue EU-Vertragspaket ist für Befürworter ein Schritt zur Stabilisierung der Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union. Für Kritiker hingegen ist es ein «Unterwerfungsvertrag». Diskussionen um das umstrittene Abkommen werden noch mindestens bis 2027 andauern, wenn eine Volksabstimmung erwartet wird.
Die Regierung in Uri befürwortet das Vertragspaket
In den Kantonsexekutiven dagegen wurden die Parolen bereits gefasst. An der Konferenz der Kantonsregierungen im vergangenen Oktober sprachen sich nur vier von ihnen gegen das Vertragspaket aus. Der Rest beurteilte es als positiv. Darunter auch der Urner Regierungsrat.
Die Haltung der Urner Regierung «erstaunte» SVP-Landrätin Claudia Brunner (Altdorf) und ihren Partei- und Ratskollegen Alois Arnold (Bürglen, 1981). In einer Interpellation stellten sie dem Regierungsrat mehrere Fragen zu seiner Ja-Parole zum EU-Vertragspaket. Nun hat die Regierung geantwortet. Hier eine Auswahl der wichtigsten Punkte.
Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität
Die Interpellanten wollen vom Regierungsrat wissen, ob die «wirtschaftlichen Vorteile» des Vertragspakets höher zu gewichten seien als die «Wahrung der schweizerischen Unabhängigkeit und Souveränität». Der Regierungsrat gibt an, bei der Beurteilung des Pakets auch die angesprochenen staatspolitischen Aspekte berücksichtigt zu haben. Ein Vorteil gegenüber dem gescheiterten Rahmenabkommen von 2021 sei das neue Schiedsgericht, das aus Schweizern und EU-Vertretern besteht. Dieses kann beurteilen, ob eine Streitsache in den Anwendungsbereich des Binnenmarktabkommens fällt oder ob es eine Ausnahme betrifft.
Die Schweiz kann also nicht zur Übernahme von EU-Recht «gezwungen» werden. Sollte die Übernahme eines aktualisierten EU-Rechtsakts jedoch abgelehnt werden, kann die EU «Ausgleichsmassnahmen» ergreifen. Kritisch dagegen sieht der Regierungsrat das Vertragspaket hinsichtlich der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung. Neu würde eine Schutzklausel eingeführt, mit der sich die Personenfreizügigkeit einschränken liesse – allerdings nur unter hohen Hürden.
Vorteile für den Kanton Uri
Auf die Frage, welche Vorteile sich aus dem Vertragspaket für den Kanton Uri ergeben, verweist der Regierungsrat unter anderem auf einen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Von diesem würde auch die Urner Export-Wirtschaft profitieren. Den EU-Binnenmarkt beschreibt er als «Heimmarkt der Schweizer Unternehmen».
Auch nennt er die sicherheitspolitische Bedeutung des Vertragspakets – besonders in «Hinblick auf die Weltlage, die zunehmend fragmentierter und volatiler wird». In diesem Sinne befürworte er eine Stärkung der bilateralen Beziehungen zur EU.
Qualität des ÖV darf nicht leiden
Von Interesse ist für die beiden SVP-Landräte auch das Landverkehrsabkommen. Sie fragen den Regierungsrat, wie er das Risiko einschätzt, dass mögliche Ausgleichsmassnahmen den Kanton Uri hier negativ treffen könnten.
Eine konkrete Einschätzung gibt der Regierungsrat nicht ab. Er betont lediglich, dass es zentral für Uri sei, dass beim Landverkehr die Qualität des ÖV nicht leide und bestehende Ausnahmen gesichert werden können, wie die 40-Tonnen-Limite oder das Nacht- und Sonntagfahrverbot.
Skepsis beim Stromabkommen
Von hoher Relevanz für den Kanton Uri ist das neue Stromabkommen. In der Vernehmlassungsvorlage zum neuen EU-Vertragspaket schrieb der Regierungsrat im vergangenen September: «Das Abkommen darf unter keinen Umständen die kantonale Entscheidungshoheit sowie die Entwicklung der Wasserkraft im Kanton gefährden oder untergraben.» Das entging auch den Interpellanten nicht, die nun vom Regierungsrat wissen wollen, wie sich die kritische Haltung mit der positiven Stellungnahme der Urner Regierung im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen vereinbaren lässt.
Der Regierungsrat betont in seiner Antwort, wie wichtig es für den Kanton ist, dass das Stromabkommen keine Vorgaben zum Wasserzins oder zur Konzessionsvergabe für Wasserkraftwerke enthalte. Kritisch am Stromabkommen sei, dass die staatliche Unterstützung von Kantonen und Gemeinden nicht klar abgesichert sei. Eine entsprechende, verbindliche Regelung fehle noch.
Deshalb fordert der Regierungsrat vom Bundesrat klare und verbindliche Aussagen dazu, welche Förderinstrumente für erneuerbare Energien langfristig zur Verfügung stehen und wie Investitionen in die Schweizer Stromproduktion auch in einer Tiefpreisphase erhalten werden können.




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