Das Ständemehr gibt es in der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaates 1848. Als zentrales Element des föderalistischen Systems soll es dazu dienen, die Anliegen der kleinen Kantone – zu denen auch Uri, Nidwalden und Obwalden zählen – gegenüber den bevölkerungsstarken Kantonen zu schützen. Es soll sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen nicht nur von der Bevölkerungsmehrheit, sondern auch von einer Mehrheit der Kantone getragen werden. Die Regelung soll den Kantonen, unabhängig von ihrer Grösse, ein gleichwertiges politisches Gewicht geben.
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