Mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2014 wurden die Vorgaben zur Bebaubarkeit von Grundstücken grundlegend angepasst. Neu wird der zulässige Nutzkörper anhand des Hüllenmodells bestimmt – die bisherigen Regelungen zur Geschossigkeit und Ausnützungsziffer entfallen. Die Umsetzung des revidierten Gesetzes erfolgt schrittweise in den Gemeinden. Voraussetzung dafür ist, dass die kommunalen Nutzungsplanungen rechtsverbindlich an das neue Gesetz angepasst sind.
Beschwerden zunächst abgewiesen
Die Gemeinde Emmetten war im Rahmen der entsprechenden Gesamtrevision verpflichtet, die Bauzonen für Wohnnutzungen auf das gesetzlich zulässige Mass zu reduzieren. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im vergangenen Juni wurden Um- und Rückzonungen im Umfang von knapp 5,4 Hektaren beschlossen. Gegen diese Beschlüsse gingen Beschwerden beim Regierungsrat ein, wie die Staatskanzlei Nidwalden am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Die Mehrheit der Beschwerden richtete sich gegen die Reduktion der Bauzonen beziehungsweise gegen die Rückzonung einzelner Grundstücke aus Wohn- oder Mischzonen in die Landwirtschaftszone. Der Regierungsrat habe diese Beschwerden abgewiesen und der Gesamtrevision der Nutzungsplanung zugestimmt. Die Genehmigung erfolgte in zwei voneinander getrennten Entscheiden. Damit konnten nicht bestrittene Teile der Revision – insbesondere das Bau- und Zonenreglement – unabhängig von den umstrittenen Rückzonungen behandelt werden.
Einzelne Beschwerdeführer hätten die Entscheide ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Sie wehren sich sowohl gegen die Rückzonung ihrer Grundstücke als auch gegen die Genehmigung des Regierungsrats. Da nun die Gesamtrevision angefochten wird, könne das neue Bau- und Zonenreglement und das Planungs- und Baugesetz in Emmetten vorerst nicht in Kraft gesetzt werden, heisst es in der Mitteilung.
Gemeinde verpasst wohl Frist
Aufgrund dieser Situation sei davon auszugehen, dass die Gemeinde Emmetten die Frist vom 1. Januar 2027 für die Umsetzung des Bau- und Planungsgesetzes nicht einhalten kann, schreibt der Kanton. Das bedeutet auch, es wäre keine gültige Gesetzesgrundlage für neue Baugesuche vorhanden, weshalb es in Emmetten zu einem Baumoratorium kommen könnte. Das Szenario drohte bereits vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im vergangenen Jahr.
Der Nidwaldner Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Gemeinde ihrer Pflicht im Grundsatz nachgekommen sei und eine genehmigungsfähige Zonenordnung verabschiedet habe, weshalb ein Moratorium zu vermeiden ist. «Die hängigen Beschwerden können auch ohne generellen Baustopp behandelt werden», wird Baudirektorin Therese Rotzer (Mitte) in der Mitteilung zitiert. Ein Moratorium würde zu Unsicherheiten bei Grundeigentümern, Investoren und Unternehmen führen und die Entwicklung der Gemeinde einschränken. Der Regierungsrat beabsichtigt daher, dem Landrat eine Vorlage für eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Planungs- und Baugesetzgebung zu unterbreiten. Diese soll im Herbst im Kantonsparlament beraten werden.







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