Wie alle Nidwaldner Gemeinden revidiert zurzeit auch die Gemeinde Emmetten den Zonenplan und passt die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungs- und Baugesetz an. Weil die Bauzone für Wohnen zu gross ist und nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben entspricht, muss die Gemeinde Rückzonungen vornehmen. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung in der damals vorliegenden Form nicht genehmigt. Die Bauzonenkapazitäten sind zu verringern und die Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes einzuhalten. Insgesamt müssen in Emmetten aktuell 5,26 Hektaren Bauland rückgezont werden.
Bereits im November 2021 – nachdem die Gemeindeversammlung mit 2,21 Hektaren nur einen Teil der notwendigen Rückzonungen beschlossen hatte – verfügte der Kanton eine Planungszone über 14 Grundstücke. Nun hat er in Emmetten eine weitere Planungszone im Umfang von 21 Grundstücken und einer Fläche von 2,2 Hektaren erlassen, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung.
Mit diesem Schritt solle sichergestellt werden, dass bisher unbebaute Flächen in der laufenden Nutzungsplanrevision weiterhin für die notwendige Bauzonenreduktion zur Disposition stehen, heisst es weiter. Dies, weil für die mit der Planungszone belegten Grundstücke für die Dauer von drei Jahren keine Baubewilligungen erteilt werden. Die Planungszone kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass, der mit dem Emmetter Gemeinderat eingehend besprochen worden ist, liegt nun öffentlich auf.
«Die betreffenden Grundstücke sind wegen der peripheren Lage, der unzureichenden Erschliessung oder der Gefährdung durch Naturgefahren nur beschränkt zur Bebauung geeignet», wird Baudirektorin Therese Rotzer zitiert. «Zudem sind sie bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf Projekte verwirklicht worden sind.»

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