Fast zehn Jahre ist es her, seit in Nidwalden das Planungs- und Baugesetz komplett revidiert und in Kraft gesetzt wurde. Die Gemeinden hatten Zeit, bis am 1. Januar 2025 Bau- und Zonenreglemente sowie die Zonenpläne anzupassen. Bei Einwendungen und Beschwerden kann die Frist um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Regierung teilte nun mit, dass dies in Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf der Fall sei. Der Regierungsrat habe den Anträgen auf Fristverlängerung zugestimmt.
In den Gemeinden Ennetmoos, Stansstad und Hergiswil gelte das neue Planungs- und Baugesetz bereits vollständig, in Stans tritt dieses am 1. Januar 2025 in Kraft. «Während in Buochs inzwischen die Gesamtrevision der Bau- und Zonenreglemente beschlossen worden ist, ist in Dallenwil, Ennetbürgen und Oberdorf davon auszugehen, dass das Thema bis Ende Jahr an ausserordentlichen Gemeindeversammlungen behandelt wird», schreibt die Regierung. Sie geht davon aus, die neuen Bestimmungen in der ersten Jahreshälfte 2025 genehmigen zu können.
Zwei Gemeinden müssen Rückzonungen vornehmen
Für Beckenried werde der Regierungsrat die Frist zur Anpassung voraussichtlich im Oktober verlängern können. «Für Emmetten ist eine Fristverlängerung derzeit noch nicht möglich», so die Regierung. Emmetten beschäftige sich aber mit der Revision und wolle diese im Herbst öffentlich auflegen. Bei Einwendungen könnte dann die Frist bis zum 1. Januar 2027 verlängert werden.
Zu Beckenried und Emmetten wird Baudirektorin Therese Rotzer zitiert: «Beide Gemeinden stehen vor der Herausforderung, dass sie über zu grosse Bauzonen verfügen und daher Rückzonungen vornehmen müssen.» Für eine Genehmigung müssten die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. «So dürfen insbesondere die vorhandenen Bauzonenreserven den zu erwartenden Bedarf der nächsten 15 Jahre nicht übersteigen.»

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