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Kanton Obwalden

CSP befasst sich mit dem Bildungsgesetz

Am öffentlichen Herbstanlass vom 25. Oktober 2025 befasste sich die CSP Obwalden mit dem Nachtrag des Bildungsgesetzes.
Rund 50 Interessierte folgen der Einladung der CSP.
Bild: zvg

Die rund 50 anwesenden Interessierten wurden in zwei Referaten von Bildungsdirektor Christian Schäli und der Alpnacher Gemeinderätin Sibylle Wallimann aus erster Hand über die Änderungen des Nachtrags zum Bildungsgesetz orientiert. «Die beiden CSP-Bildungsexponenten zeigten eindrücklich auf, wie wichtig die Annahme des Bildungsgesetzes für Obwalden ist, über welche Ende November abgestimmt wird», heisst es in der Mitteilung der CSP.

Das heutige Bildungsgesetz sei 20 Jahre alt und wurde in den vergangenen vier Jahren in einem partizipativen Prozess mit allen Bildungspartnern zusammen überprüft. Es seien diverse Anpassungen im Bildungsgesetz, der Bildungsverordnung, der Volksschulverordnung und der Lehrpersonenverordnung vorgenommen worden. Die Einwohnergemeinden als Hauptträger der Volksschulbildung im Kanton Obwalden und weitere interessierte Kreise seien einbezogen worden und hätten bei der Erarbeitung mitgewirkt. So sei die Vorlage breit abgestützt und ausgewogen. Der Kantonsrat habe der Revision mit 39 zu 13 Stimmen zugestimmt.

Kinder, Gemeinden und Lehrpersonen profitieren

Die überarbeitete Bildungsgesetzgebung bringe wichtige und zukunftsorientierte Verbesserungen mit sich: Für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen solle beispielsweise neu eine frühe Sprachförderung angeboten werden. Alle Gemeinden bieten bereits heute zwei Kindergartenjahre an. Diese bewährte Praxis werde nun im Gesetz verankert. Um den Kindergarteneintritt und den Übertritt in die Primarschule möglichst gut zu gestalten, können die Gemeinden neu an allen Schulstandorten eine Basisstufe einführen. Bisher sei dies nur in wenigen Aussenschulen möglich gewesen.

Neu entlaste der Kanton die Gemeinden bei den Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen. Die Revision der Bildungsgesetzgebung verbessere auch die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen. Mit der zweiten Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen werden sie in ihrer zentralen Aufgabe gestärkt. Als einziger Kanton habe Obwalden den Lehrpersonen bisher keinen Zugang zu einem pädagogischen Medienzentrum gewährt. Diese Lücke werde mit der Revision geschlossen.

Die angeregte Diskussion unter den Teilnehmenden des Herbstanlasses im Anschluss an die beiden Referate zeigte, so die Mitteilung, dass Bildung immer dynamisch sei und gesetzliche Anpassungen notwendig seien.

Die CSP setzt sich für einen starken Bildungsstandort Obwalden ein und unterstützt die Bildungsgesetzrevision. (zvg)

Kantonsrätin und Alpnacher Gemeindrätin Regula Gerig, Regierungsrat Christian Schäli und Alpnacher Gemeindrätin Sibylle Wallimann diskutieren mit den Interessierten.
Bild: zvg

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