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Kanton Obwalden

Obwaldner Regierung verabschiedet überarbeitetes Bildungsgesetz

Mit dem Nachtrag zum Bildungsgesetz passt der Obwaldner Regierungsrat das Bildungsgesetz der heutigen Schulrealität an und zeigt den Schulen Entwicklungsperspektiven auf. Im März wird der Kantonsrat die Vorlage beraten.

In einem rund dreijährigen Erarbeitungsprozess hat das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Obwalden, in enger Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden und weiteren Bildungspartnern, das Bildungsgesetz und die dazu gehörenden Verordnungen überprüft und angepasst. «Die Überprüfung ergab, dass sich das rund zwanzig Jahre alte Bildungsgesetz im Wesentlichen bewährt hat, jedoch formale und inhaltliche Anpassungen notwendig sind», wie die Obwaldner Regierung in einer Medienmitteilung schreibt.

Die von Mitte Mai bis Mitte August 2024 durchgeführte Vernehmlassung habe ergeben, dass für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die zentralen Neuerungen im Grundsatz unbestritten waren. Der Kantonsrat wird an seiner Sitzung im März 2025 die Vorlage beraten.

Verbesserte Chancengleichheit beim Schuleintritt

Verschiedene Massnahmen geben den Schulen in den Einwohnergemeinden die Möglichkeit, den Schuleintritt der Kinder zu stärken, wie die Regierung schreibt: So sehe die Vorlage das Angebot von früher Sprachförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor. «Mit dieser Massnahme können Kinder bereits vor dem Kindergarteneintritt, beispielsweise in den Kinderkrippen, erste Deutschkenntnisse aufbauen», heisst es in der Medienmitteilung. Weiter würden die Einwohnergemeinden grössere Gestaltungsmöglichkeiten für den Schuleintritt erhalten, indem die Basisstufe neu an allen Standorten eingeführt werden kann.

Mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz würden ausserdem berufliche Rahmenbedingungen der Lehrpersonen mit verschiedenen Massnahmen verbessert, wie die Regierung weiter schreibt: Die sehr wichtige Funktion der Klassenlehrperson in der Volksschule werde durch eine zweite Entlastungslektion gestärkt. Der Regierungsrat habe diese Massnahme nach der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen. Mit der Aufhebung des Selbstbehalts der Lehrpersonen für thematisch frei wählbare Weiterbildungskurse sowie der Sicherung des Zugangs zu einem pädagogischen Medienzentrum für die Lehrpersonen würden weitere Massnahmen zur Stärkung und Entlastung der Lehrpersonen umgesetzt.

Kaum Einfluss auf die Kostenaufteilung

Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen führen gemäss Medienmitteilung zu Mehrkosten von insgesamt rund 1,2 Millionen Franken. Davon trage der Kanton etwas mehr als eine halbe Million Franken. Der Hauptteil der für den Kanton anfallenden Kosten sei auf die durch den Kantonsrat geforderte Kostenbeteiligung des Kantons an den schulergänzenden Tagesstrukturen zurückzuführen. Die Zusatzkosten für die Einwohnergemeinden würden sich vor allem aus der Einführung einer zweiten Entlastungslektion für die Volksschullehrpersonen ergeben. (eca)

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