Das neue Kinderbetreuungsgesetz ist seit Anfang Jahr in Kraft. Dadurch werden im Kanton Luzern in allen Gemeinden Betreuungsgutscheine eingeführt. Ab dem 3. August können Eltern und Erziehungsberechtigte über den Onlineschalter my.lu.ch solche beantragen. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der Erziehungsberechtigten sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Die Wohngemeinde prüft danach die Angaben und berechnet die Höhe der Gutscheine.
Diese können für Kinder beantragt werden, die in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie – sofern diese einer Organisation angeschlossen ist – betreut werden. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und des Arbeitspensums der Eltern. Bei einem Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr gibt es keinen Anspruch auf Betreuungsgutscheine. (fmü)



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