Bewohnende in Pflegeheimen sollen in Zukunft stärker über ihre eigene medizinische Behandlung und das Ende ihres Lebens entscheiden können. Mit einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes soll dieses Grundrecht gewährt werden. Zahlreiche Organisationen, Parteien und Gemeinden haben sich in der Vernehmlassung zur Teilrevision der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung geäussert. Eine Mehrheit begrüsst dabei die geplante Regelung zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeheimen, die auf einen Vorstoss im Landrat zurückgeht, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Nidwalden. «Dies zeigt, dass die Bevölkerung Wert auf Selbstbestimmung und klare Regeln legt», wird darin Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann zitiert. Auf die teilweise gewünschte Ausweitung der assistierten Sterbehilfe auf weitere Institutionen wie Spitäler oder soziale Einrichtungen wird allerdings verzichtet.
Die Gesetzesrevision sah auch eine Bestimmung zur finanziellen Absicherung von Pflegeheimen vor. In Fällen, in denen nach einem Todesfall offene Pensions- und Betreuungskosten bestehen und das Erbe ausgeschlagen wird, sollten die Heime eine beschränkte Kostengutsprache bei der Gemeinde geltend machen können, in der die pflegebedürftige Person vor dem Eintritt wohnhaft war. Dazu seien in der Vernehmlassung kritische Rückmeldungen eingegangen. Die Regierung verzichtet vorerst auf eine gesetzliche Grundlage, um die Thematik vertieft abzuklären und sie in ein nachfolgendes Gesetzgebungsprojekt einzubinden. Für die jetzige Vorlage reiche die Zeit nicht mehr, da diese an die Umsetzungsfrist des eingangs erwähnten Vorstosses zur assistierten Sterbehilfe geknüpft sei.
Kanton orientiert sich an nationalen Vorgaben
Die Teilrevision bringt gemäss der Regierung auch bei der Bewilligung von Gesundheitsberufen wichtige Verbesserungen. Sie sieht bei der Bewilligungspflicht Anpassungen an nationale Vorgaben und interkantonale Vereinbarungen vor. «So entstehen einheitliche Regelungen, die Doppelspurigkeiten vermeiden.» Statt im Amtsblatt werden Bewilligungen neu in nationalen Registern publiziert. Berufsausübungsbewilligungen erlöschen mit der neuen Gesetzgebung, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung aufgenommen oder während zwei Jahren nicht ausgeübt wird. Die Anpassungen stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zur parlamentarischen Beratung an den Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass die Änderungen im Gesundheitsgesetz und in der Gesundheitsverordnung Anfang 2026 in Kraft treten. (zvg/inf)
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.