Einzelne Alters- und Pflegeeinrichtungen in Nidwalden haben Bewohnenden bisher keine Möglichkeit zur assistierten Sterbehilfe geboten. Mit einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes soll dieses Grundrecht nun gewährt werden. Dieses stellt sicher, dass Bewohnende in Pflegeheimen in Zukunft stärker über ihre eigene medizinische Behandlung und das Ende ihres Lebens entscheiden können, sofern ihnen die Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen wird.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.