Kanton Nidwalden

Begleitete Sterbehilfe soll im Nidwaldner Gesundheitsgesetz verankert werden

Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung. Der Fokus liegt auf der gesetzlichen Verankerung der assistierten Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen. Die Änderungen gehen auf einen landrätlichen Vorstoss zurück.
Die Nidwaldner Regierung will die assistierte Sterbehilfe in Alters- und Pflegeeinrichtungen regeln.
Foto: Symbolbild: Getty

Einzelne Alters- und Pflegeeinrichtungen in Nidwalden haben Bewohnenden bisher keine Möglichkeit zur assistierten Sterbehilfe geboten. Mit einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes soll dieses Grundrecht nun gewährt werden. Dieses stellt sicher, dass Bewohnende in Pflegeheimen in Zukunft stärker über ihre eigene medizinische Behandlung und das Ende ihres Lebens entscheiden können, sofern ihnen die Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen wird.

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