Kanton Nidwalden

Parteien sind für Selbstbestimmung am Lebensende

Nidwaldner Parteien nehmen in der Vernehmlassung Stellung zum Gesetzesvorschlag der Regierung, assistierte Sterbehilfe in Pflegeheimen zu ermöglichen.
Bestimmungen zur assistierten Sterbehilfe sollen ins Nidwaldner Gesundheitsgesetz geschrieben werden.
Foto: Alessandro Della Bella/Keystone

Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes enthält unter anderem Bestimmungen zur assistierten Sterbehilfe. Einzelne Alters- und Pflegeeinrichtungen in Nidwalden haben Bewohnenden bisher keine Möglichkeit zur assistierten Sterbehilfe geboten. Mit einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes soll dieses Grundrecht nun gewährt werden. Dieses stellt sicher, dass Bewohnende in Pflegeheimen in Zukunft stärker über ihre eigene medizinische Behandlung und das Ende ihres Lebens entscheiden können, sofern ihnen die Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen wird.

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