Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte müssen saniert werden, wenn sie die Umwelt belasten. Können die Verursacher nicht mehr ermittelt werden oder sind zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten. Diese tragen seit 2017 die Gemeinden, beziehungsweise die Steuerzahlenden, die eine Sonderabgabe von 12 Franken pro Jahr bezahlen, welche direkt auf der Steuerrechnung erhoben wird. Weil die Regelung nur noch bis Ende 2026 gilt, gibt der Regierungsrat nun eine Anschlusslösung in die Vernehmlassung. Sie dauert laut einer Mitteilung bis am 16. Januar.
Der Altlasten-Topf wird vom Kanton verwaltet und soll neu anstatt durch die Sonderabgabe über die regulären Steuererträge der Gemeinden geäufnet werden. Die Luzerner Kommunen tragen damit die Ausfallkosten weiterhin solidarisch untereinander. Die Höhe der Kontoeinlage werde bei Bedarf vom Regierungsrat jeweils zwei Jahre im Voraus für vier Jahre festgelegt.
Im Topf befinden sich 27 Millionen Franken
In den nächsten Jahren werden die Gemeinden nicht zur Kasse gebeten. Wie das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement auf Anfrage sagt, liegt genügend Geld auf dem Altlasten-Konto. Bis Ende nächsten Jahres, also wenn die Sonderabgabe ausläuft, werden es voraussichtlich rund 27 Millionen Franken sein. Bis Ende 2024 wurden aus dem Topf insgesamt 6,7 Millionen Franken an die Gemeinden für Ausfallkosten ausbezahlt.
Doch in absehbarer Zeit werden weitere Mittel nötig: Als die Sonderabgabe 2017 eingeführt wurde, schätzten die Behörden den Gesamtbetrag für die Ausfallkosten auf rund 40 Millionen Franken. Das reiche nach heutigem Kenntnisstand nicht aus, heisst es in der Mitteilung weiter. Mittlerweile sind neue belastete Standorte bekannt geworden. Aktuell rechnet der Kanton deshalb mit Kosten von bis zu 80 Millionen Franken, also einer Verdoppelung.
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