Mit Altlasten will sich niemand herumschlagen. Und doch kommen sie als Schadstoffe im Boden vor. Wo und in welchem Ausmass, müssen die Kantone im Auftrag des Bundes ermitteln und in einem Kataster aufführen. Einige Standorte sind verdächtiger als andere; zum Beispiel Deponien, Unfallstellen oder Schiessanlagen. Aber auch die Erde unter einem Bürogebäude kann belastet sein, weil dort früher einmal mit Farben gearbeitet worden ist. Findet es die Behörde auch nach einem Blick in Verzeichnisse und Register nicht heraus, hat aber einen Verdacht, kann sie die Grundstückeigentümer beauftragen, eine Voruntersuchung durchführen zu lassen. Und zwar vorläufig auf eigene Kosten.
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