
Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Brandgefahr im ganzen Kantonsgebiet weiter angestiegen. Die gewitterartigen Niederschläge der vergangenen Tage haben nicht für eine flächendeckende Entspannung der Situation gesorgt und in nächster Zeit ist keine langanhaltende Regenperiode zu erwarten. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Urner Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot, wie es in einer Mitteilung heisst. Es ist daher verboten:
- Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen)
- Feuerwerk abzubrennen
- Höhenfeuer zu entfachen
- In Gärten oder Cheminées mit Holz oder Holzkohle zu Grillieren
- Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen
Vom Verbot ausgenommen sind das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit einem Gas- oder Elektrogrill, behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen (wie das geplante Grossfeuerwerk auf dem Urnersee in Flüelen am 31. Juli 2026).
Eine spezielle Ausnahme gilt laut Mitteilung für die Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri: Diesen ist es erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP in Erstfeld für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.
Zuwiderhandlungen gegen das bis auf Weiteres erlassene absolute Feuerverbot können mit Busse bestraft werden. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden Sie unter
www.naturgefahren.ch und www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz.



Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.