Justiz

Turbulenzen um Liebesaffäre: Das Bundesgericht sägt seinen Präsidenten ab

Eine Mehrheit der Bundesrichter will Thomas Müller als neuen Präsidenten installieren. Sie straft damit François Chaix für sein Krisenmanagement ab.

Normalerweise ist es eine Formsache. Nach einer Amtszeit von zwei Jahren wird der Bundesgerichtspräsident vom Eidgenössischen Parlament für weitere zwei Jahre bestätigt. Doch im Hinblick auf die Erneuerungswahlen in der kommenden Wintersession hat sich am höchsten Schweizer Gericht ein mittleres Erdbeben ereignet. Das Plenum des Bundesgerichts hat am Montag entschieden, dem bisherigen Präsidenten François Chaix (FDP) eine zweite Amtsperiode zu verweigern. Stattdessen schlägt es der Bundesversammlung vor, Thomas Müller (SVP) an die Spitze des Gremiums zu hieven. Müller wurde am 25. September ins Bundesgericht gewählt und präsidiert aktuell die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung. Vor seiner Zeit in Lausanne leitete er das Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

Als Vizepräsident soll Francesco Parrino (SP) bestätigt werden. Das dritte Mitglied der Verwaltungskommission, dem Leitungsorgan des Bundesgerichts, soll zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. An der Plenumsversammlung nahmen am Montag 37 der 40 Bundesgerichtsmitglieder teil.

Die «Weltwoche» berichtete am Dienstagmorgen zuerst über den unüblichen Vorgang im ehrwürdigen Plenarsaal des Palais Mon Repos in Lausanne. Das Bundesgericht teilte die brisante Personalrochade später in einer Medienmitteilung mit, ohne jedoch auf die Hintergründe einzugehen. Die Bundesversammlung ist frei, Chaix zu bestätigen. Doch in der Regel folgt sie den Anträgen des Bundesgerichts.

Vor der geheimen Wahl fand keine Diskussion zur Präsidiumsfrage statt. François Chaix wurde vom Putsch überrumpelt. Das Misstrauensvotum ist einfach zu interpretieren: Eine Mehrheit des Bundesgerichts ist unzufrieden mit Chaix' Krisenmanagement zur Liebesaffäre, welche die höchste Instanz der Schweizer Justiz seit diesem Frühling erschüttert. «Weltwoche»-Journalist und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) hatte enthüllt, dass Yves Donzallaz (parteilos) und Beatrice van de Graaf (SVP) eine Liebesbeziehung pflegten. Romantische Beziehungen zwischen zwei Gerichtsmitgliedern sind aus Gründen der Unabhängigkeit aber verboten.

Strittig bleibt die Frage, ob die Liaison genug intensiv war, um als «dauernde Lebensgemeinschaft» zu gelten, wie es im entsprechenden Gesetzespassus heisst. Donzallaz und van de Graaf räumten ein, rund ein Jahr lang eine Beziehung gepflegt zu haben. Sie verheimlichten diese auch der dreiköpfigen Verwaltungskommission mit Chaix als Präsidenten an der Spitze. Laut Donzallaz lief die Beziehung aber unter der Schwelle einer «dauernden Lebensgemeinschaft» und war gesetzeskonform.

Wahlen auf Wintersession verschoben

Wegen der Beziehung sind beim Bundesgericht zwölf Revisionsgesuche eingegangen. Das Gericht prüft in drei Pilotfällen, ob die Gerichtszusammensetzung ungültig war und die Urteile neu gefällt werden müssen. Dabei sollen die wesentlichen Rechtsfragen für alle Verfahren geklärt werden. Mit dem Entscheid dazu wird noch vor der Wintersession gerechnet. Das ist insofern relevant, als die Gerichtskommission des Parlaments die alle sechs Jahre stattfindenden Erneuerungswahlen von der Herbst- auf die Wintersession verschoben hat, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Sollte das Bundesgericht die Revisionsgesuche gutheissen, würde es die Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf als illegal taxieren. Für die Gerichtskommission wäre dies ein starkes Argument, das Ex-Liebespaar nicht zur Wiederwahl zu empfehlen.

Gerichtspräsident François Chaix wurde von verschiedener Seite kritisiert für den Umgang mit der Liebesaffäre, die das Bundesgericht in eine Krise gestürzt hat. In einem Interview mit dieser Zeitung forderte Ulrich Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, die gesamte Verwaltungskommission und damit auch Chaix zum Rücktritt aus dem Führungsgremium auf.

Die Verwaltungskommission teilte zwar mit, ihr sei ein vertrautes Verhältnis zwischen Donzallaz und van de Graaf bekannt gewesen, von einer Liebesbeziehung habe sie aber nicht gewusst. Meyer hält dies angesichts der laufenden Gerüchteküche für unwahrscheinlich. Und selbst wenn man ihr den guten Glauben lasse, könnte sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen, denn: «Schon ein vertrautes Verhältnis kann die richterliche Unabhängigkeit tangieren und ist folglich immer näher abzuklären. Das Führungsgremium hat die Pflicht, zu wissen, was Sache ist.»

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