Bis Ende Juni soll eine externe Untersuchung mehr Klarheit bringen über die Liebesbeziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Der Fall ist deshalb brisant, weil das Gesetz eine sentimentale Liaison zwischen zwei Mitgliedern des höchsten Gerichts verbietet. Es stellt sich auch die Frage, ob die Verwaltungskommission, das Leitungsorgan, nicht bemerkt hat, dass die beiden mehr als nur Arbeitskollegen sind. Wir schrieben am Dienstag, die Verwaltungskommission habe keine Beobachtungen gemacht, die auf eine Liebesbeziehung hätten schliessen lassen. Das vertraute Verhältnis sei für die Mitglieder der Verwaltungskommission und andere Mitglieder und Mitarbeitende des Bundesgerichts nicht erkennbar gewesen.
Diese Formulierung war nicht korrekt. Tatsächlich teilte das Bundesgericht mit, dass zwischen Donzallaz und van de Graaf ein «vertrautes Verhältnis» erkennbar war. Die Liebe aber nicht. Donzallaz und van de Graaf gaben an, die Beziehung habe vor dem Erscheinen eines «Weltwoche»-Artikels vor knapp drei Wochen geendet.
Verurteilter Straftäter stellt Revisionsgesuch
Die verbotene Liebe in Lausanne hat bereits Folgen, die über das gerichtsinterne Management des Falls hinausgehen. Wenn Vorschriften zur Gerichtsbesetzung verletzt werden, kann eine Partei eine Revision der betreffenden Entscheide verlangen. Beim Bundesgericht ist bis jetzt ein Revisionsgesuch eingegangen. Es geht um einen Entscheid vom 3. September 2024, in dem van de Graaf als Richterin fungierte.
Das Bundesgericht bestätigte dabei ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das einen Mann wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Drohung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt hatte. Der Ausgang des Gesuchs ist offen. Laut eigenen Angaben waren van de Graaf und Donzallaz in den Jahren 2023 und 2024, als sie gemeinsam in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts sassen, noch kein Paar.


