
Die Saga beginnt mit einem Unwetter, das am 17. April 2025 über dem Kanton Wallis niederging. Die Launen der Natur verwüsteten das Grundstück von Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, Ex-SVP); Dutzende Bäume gingen kaputt. Richterkollegin Beatrice van de Graaf bot an, ihm beim Aufräumen zu helfen. Die Offerte endete in einer Liebesbeziehung. In einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» schilderte Donzallaz detailliert, wie sie sich näher kamen: «Wir verbrachten das folgende Osterwochenende mit Gartenscheren, Kettensägen und Holzhäckslern. Wir arbeiteten durch.»
Späne fliegen auch am Bundesgericht und in der Politik, seit die Wochenzeitschrift «Weltwoche» Ende April die Beziehung publik gemacht hat. Denn eine Liaison zwischen zwei Mitgliedern am höchsten Schweizer Gericht ist rechtlich heikel, sofern die Beziehung einer «dauernden Lebensgemeinschaft» gleichkommt. Es geht um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, die es auch innerhalb des Richterkollegiums zu wahren gilt. Urteile, die Donzallaz und van de Graaf während der Zeit ihrer rund einjährigen Liebschaft gefällt haben, könnten ungültig werden, auch wenn die beiden unterschiedlichen Abteilungen angehören. Beim Bundesgericht sind bereits zwölf Revisionsgesuche eingegangen.
Kommission verschiebt die Wahlen auf Dezember
An einer ausserordentlichen Sitzung Mitte Mai befand das Plenum des Bundesgerichts, die Liebesbeziehung verstosse gegen interne Richtlinien. Etwa ein Viertel der 36 anwesenden Richterinnen und Richter wollte darüber abstimmen lassen, ob man das Paar zum Rücktritt auffordern solle. Bundesgerichtspräsident Chaix klemmte dies aber aus formellen Gründen ab.
Dennoch hängt die berufliche Zukunft von Donzallaz und van de Graaf in der Schwebe. Zwar gibt es für Bundesrichter – anders als bei den erstinstanzlichen Bundesgerichten wie zum Beispiel dem Bundesverwaltungsgericht – kein Abberufungsverfahren. Auch die dreiköpfige Verwaltungskommission, geleitet von Chaix, könnte die beiden höchstens zum Rücktritt ermuntern, was jedoch nicht passiert ist.
Das Parlament hingegen hat die Kompetenz, den 64-jährigen Donzallaz und die 55-jährige van de Graaf bei den alle sechs Jahre stattfindenden Erneuerungswahlen des Bundesgerichts abzustrafen. Der Zufall will es, dass diese ausgerechnet in der kommenden Herbstsession traktandiert wären.

Die 17-köpfige Gerichtskommission unter dem Präsidium von Nationalrat Leo Müller (Mitte/LU) spurt den Entscheid vor. Am Mittwoch lud sie Donzallaz und van de Graaf zu einer Anhörung. Donzallaz stellt sich auf den Standpunkt, die Liebesgeschichte sei legal und für eine «dauernde Lebensgemeinschaft» zu wenig intensiv gewesen.
Die Sitzung dauerte lange. Am Abend kommunizierte die Gerichtskommission ihr Fazit. Es lautet: Die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027–2032 werden von der Herbst- auf die Wintersession verschoben. Zum einen will die Gerichtskommission mehr Zeit für weitere Abklärungen finden. Zum anderen wartet sie auf den Entscheid des Bundesgerichts bezüglich der Revisionsgesuche. Sollte das Bundesgericht darauf eintreten, würde dies bedeuten, dass es die Liebesbeziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf nicht für gesetzeskonform hält. Ob das Bundesgericht tatsächlich vor der Wintersession über die Gesuche befindet, ist nicht klar. Fest steht nur: Donzallaz und van de Graaf haben vorerst keine Wahlempfehlung erhalten und müssen weiterhin um ihre berufliche Zukunft zittern.
Donzallaz inszeniert sich als SVP-Opfer
Donzallaz stellte sich öffentlich als Opfer einer SVP-Intrige dar. Der Walliser wurde 2008 als Mitglied der Partei ins Bundesgericht gewählt, fiel bei ihr aber wegen einiger Urteile in Ungnade. 2022 trat Donzallaz aus der SVP aus.
Wie der «Tages-Anzeiger» und die NZZ berichten, spaltet die Affäre auch das Bundesgericht. Zahlreiche Mitglieder, auch ausserhalb der SVP, verwerfen Donzallaz' Opfernarrativ. Wegen der heiklen Liebesgeschichte bangen sie um die Reputation des höchsten Organs der Schweizer Justiz. Kritische Richterkolleginnen und -kollegen soll Donzallaz aber unter Druck gesetzt haben – vor allem jene, die ihm den Rücktritt nahelegen wollten. Gemäss NZZ drohte er, ihnen die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments auf den Hals zu hetzen.
Keine gute Figur im Drama um das Liebesunglück am Bundesgericht macht dessen Führung. Die Verwaltungskommission gab ein externes Gutachten in Auftrag. Mitte Juli sollte das Plenum darüber diskutieren. Doch die Verwaltungskommission liess den Termin platzen mit der Begründung, Donzallaz und van de Graaf hätten die Unangemessenheit ihrer Beziehung eingeräumt. Den Bericht leitete sie den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments und der Gerichtskommission weiter. Die Verwaltungskommission stahl sich aus der Verantwortung und schob die heisse Kartoffel der Politik zu. Mit dem Abwarten zum Entscheid zu den Revisionsgesuchen hat diese den Ball wieder an Lausanne zurückgespielt.


