Der Kampf ist in vollem Gange. Mit Haken und Ösen wird im Bundeshaus darüber gestritten, nach welchen Regeln über die neuen Verträge mit der EU abgestimmt werden soll: Reicht es, wenn das Volk Ja sagt? Oder braucht es auch die Mehrheit der Kantone – das Ständemehr? Die Frage ist rechtlich und politisch umstritten. Klar ist, dass die Hürde bei einem doppelten Mehr höher liegt. Nur: wie viel höher?
Genau weiss man das erst im Nachhinein. Das nötige Quorum für das Ständemehr ist bei jedem Urnengang anders, je nachdem, wie stark sich das Stimmverhalten in den einzelnen Kantonen und Landesteilen unterscheidet. Gibt es etwa einen grossen Stadt-Land-Graben, ist die Hürde relativ hoch. Was dies für die Bilateralen III bedeutet, hat das Forschungsbüro Sotomo im Auftrag von Economiesuisse analysiert. Als Basis dienen vor allem frühere europapolitische Abstimmungen.
Enorme Diskrepanz beim EWR
Prominentestes Beispiel ist der Entscheid über den EWR-Beitritt von 1992: Das Volk hätte mit 49,7 Prozent fast Ja gesagt, das Ständemehr aber wurde meilenweit verfehlt. Die Vorlage erhielt nur 7 der 23 Standesstimmen *. In der Sotomo-Analyse wird nun berechnet, wie hoch der Ja-Anteil hätte sein müssen, damit die Vorlage das Minimum von 12 Standesstimmen erreicht hätte. Resultat: 59,8 Prozent. Somit wäre der EWR-Beitritt beim damaligen Zustimmungsmuster in den Kantonen auch dann gescheitert, wenn das Volk mit 55 oder 57 Prozent Ja gesagt hätte.
Ähnlich hoch war die Hürde 2001, als eine Initiative an die Urne kam, die sofortige Beitrittsverhandlungen mit der EU verlangte. Bei den anderen Abstimmungen lag die Ständemehr-Hürde zwischen 51,6 und 55,2 Prozent.
Was auffällt: Das Ständemehr ist vor allem dann ein mächtiges Bollwerk, wenn es um Europa-Vorlagen mit einem staatspolitischen oder institutionellen Fokus geht. Steht eine stärkere Anbindung an die EU zur Diskussion, ist die Hürde höher, als wenn es etwa konkret um die Zuwanderung geht. Der Grund ist klar: Bei staatspolitisch aufgeladenen Vorlagen zeigen sich grössere Unterschiede zwischen den Landkantonen der Deutschschweiz auf der einen Seite und den städtischen sowie frankophonen Regionen auf der anderen.
Offensichtlich ist, dass das Ständemehr einzig bürgerlich-konservative Positionen stärkt. Als 2022 ausnahmsweise eine Europa-Abstimmung auf linken Widerstand stiess (es ging um das Thema Grenzschutz), gab es null Diskrepanz zwischen Volks- und Ständemehr.
Bei 55 Prozent sind die Chancen fifty-fifty
Was bedeutet das nun für die Bilateralen III? Um dies zu beurteilen, verwenden die Autoren nebst den früheren Abstimmungsresultaten auch Umfragen, die zeigen, wie die neuen Verträge beurteilt werden. Auf dieser Basis kommen sie zum Schluss, dass die Ständemehr-Hürde tiefer wäre als beim EWR – aber trotzdem höher als vermutet. Bisher gehen die meisten davon aus, dass 55 Prozent Ja-Stimmen ausreichen sollten, um das Ständemehr zu knacken.
Laut dem neuen Papier reicht das wohl nicht. Die Autoren haben mit einem Simulationsmodell die wahrscheinlichsten Konstellationen verglichen. Ergebnis: Die Befürworter brauchen eine Ja-Mehrheit von knapp 58 Prozent, um auf Nummer sicher zu gehen. Damit sollte es laut der Analyse in 95 von 100 Fällen für das Ständemehr reichen.
Beträgt die Zustimmung hingegen «nur» 55 Prozent, ist die Chance auf das Ständemehr lediglich fifty-fifty. Und wenn 52 Prozent Ja sagen, wird es nur in 5 von 100 Fällen erreicht. Die Unsicherheiten illustrieren, dass einige wenige Stimmen in kleinen Kantonen den Ausschlag geben können.
Das Fazit des Papiers ist klar: Das Ständemehr würde die Chancen der Bilateralen III «wesentlich» schmälern. Damit steht das Parlament vor einer delikaten Abwägung. Zugespitzt formuliert: Was ist gravierender für den Zusammenhalt des Landes – wenn das Ständemehr nicht zählt, die Verträge mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen in Kraft treten und viele Kantone überstimmt werden? Oder wenn eine demokratische Mehrheit von 57 Prozent mittels Ständemehr ausgehebelt wird? Der Entscheid des Parlaments dürfte im Dezember oder März fallen.
* Es gibt nur 23 Standesstimmen, weil die ehemaligen Halbkantone nach wie vor nur eine halbe Stimme haben.



