Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Überbrückungsrente für Kantonsangestellte – und Lehrpersonen – zu streichen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Obwalden.
Die Überbrückungsrente kann aktuell von Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen, die zuvor mindestens 10 Jahre für den Kanton gearbeitet hatten, für maximal zwei Jahre bei einer vorzeitigen Pensionierung beantragt werden. Die Rente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente und verursacht beim Kanton jährliche Gesamtkosten im Umfang von rund 145'000 Franken.
Kanton will Potenzial älterer Arbeitnehmer nutzen
Die finanzielle Situation des Kantons Obwalden ist bereits seit mehreren Jahren angespannt. Der Regierungsrat liess daher im März 2024 Lösungsansätze zur Beseitigung der zu erwartenden Defizite erarbeiten. Ein konkreter Vorschlag war dabei die Aufhebung der Überbrückungsrente. Weitere Massnahmen werden aktuell auch in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt separat vorgelegt.
Die Streichung der Überbrückungsrente sei auch im Kontext der demografischen Entwicklung und des sich zunehmend abzeichnenden Arbeitskräftemangels zu betrachten, heisst es weiter. Ebenfalls stehe sie im Einklang mit der vom Parlament im Oktober 2024 beschlossenen Erhöhung der Alterslimite für eine mögliche Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden bis zum 72. Altersjahr. Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber sei daran interessiert, seine Mitarbeitenden möglichst lange im Dienst zu halten und das Potenzial älterer Arbeitnehmender noch besser zu nutzen.
Der Kantonsrat wird voraussichtlich im März 2026 über diese Vorlage beraten. Der Nachtrag soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen ist. (rwi)

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