Der Obwaldner Regierungsrat schlägt vor, die Überbrückungsrenten für Kantonsangestellte (inklusive Lehrpersonen) aufzuheben aufgrund der angespannten finanzielle Situation des Kantons. Die Renten dienten bis anhin als finanzielle Überbrückung für maximal zwei Jahre, bei einer vorzeitigen Pensionierung.
Die Rente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente, was monatlich 2205 Franken entspricht. Diese Überbrückungsrenten verursachen dem Kanton jährliche Gesamtkosten im Umfang von rund 145'000 Franken. Von der Aufhebung sind auch die Lehrpersonen der Einwohnergemeinden betroffen, schreibt die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung.
Der Regierungsrat beauftragte im März 2024 die Departemente und die Staatskanzlei damit, Lösungsansätze zur Beseitigung der zu erwartenden Defizite zu erarbeiten. Die Aufhebung der Überbrückungsrente sei eine der daraus resultierenden Vorschläge gewesen. «Weitere Massnahmen werden zurzeit auch in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt», so die Regierung.
Ältere Arbeitnehmende länger beschäftigen
Die Aufhebung der Überbrückungsrente sei auch im Kontext der demografischen Entwicklung und des sich zunehmend abzeichnenden Arbeitskräftemangels – sowohl beim Lehr- als auch beim Verwaltungspersonal – zu betrachten. Sie stehe im Einklang mit der vom Parlament im Oktober 2024 beschlossenen Erhöhung der Alterslimite für eine mögliche Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden bis zum 72. Altersjahr. «Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber ist daran interessiert, seine Mitarbeitenden möglichst lange im Dienst zu halten und das Potenzial älterer Arbeitnehmender noch besser zu nutzen.»
Der vorliegende Nachtrag wird nun zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Frist dauert bis am 14. November 2025. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 über diese Vorlage beraten. (zvg/inf)
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