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Altdorf/Schattdorf

West-Ost-Verbindungsstrasse: Neue Verkehrsführung führt zu Unsicherheiten – die neuen Regeln einfach erklärt

Seit der Inbetriebnahme der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) gelten neue Verkehrsführungen. Diese Regeln gelten neu in den 30er-Zonen und der Begegnungszone.
Sie ist das Herzstück der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) zwischen Altdorf und Schattdorf: Die neue Brücke über den Schächen.
Bild: Baudirektion Uri/zvg

Wegen den neuen Verkehrsführungen herrscht in Altdorf und Schattdorf bei einigen Verkehrsteilnehmenden Unsicherheit, wie mit Rechtsvortritt oder Fussgängerquerungen in der Begegnungszone umgegangen werden muss. Die Urner Polizei erklärt anhand von vier Beispielen die wichtigsten Verkehrsregeln in den 30er-Zonen und der Begegnungszone.

Begegnungszone Altdorf

Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen überall in der Begegnungszone (Tempo-20-Zone) die Strasse queren, im Bild als oranger Pfeil dargestellt. Die Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen bei der Querung jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Im Gegenzug müssen Fahrzeuge den Fussgängern den Vortritt gewähren, heisst es in der Mitteilung der Urner Polizei.

Begegnungszone Altdorf: Fussgänger dürfen überall die Strasse queren (oranger Pfeil), Fahrzeuge, die in die Tellsgasse einmünden, müssen den Vortritt gewähren.
Bild: Visualisierung: zvg/ Kantonspolizei Uri

Fahrzeuge, gemeint sind hier auch Velos, die vom Rathausplatz oder der Schützengasse in die Tellsgasse einmünden (blaue Pfeile), müssen den Fahrzeugen auf der Tellsgasse bzw. Schmiedgasse aufgrund der gestrichelten Markierungslinie den Vortritt gewähren.

Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage)

Das rote Fahrzeug hat Rechtsvortritt vor dem lila Fahrzeug, jedoch nicht vor dem schwarzen Fahrzeug. Zusätzlich haben in Tempo-30-Zonen Fahrzeuge Vortritt gegenüber Personen, die zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät wie Trottinett oder Skateboard unterwegs sind.

Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf: Das schwarze Auto darf zuerst fahren. Das lilafarbene Auto muss warten, bis die anderen vorüber sind.
Bild: zvg

Die richtige Reihenfolge für die Fahrzeuge ist somit:

Altdorf: Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell

Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell: Hier hat das lilafarbene Fahrzeug Vortritt.
Bild: zvg

Wer zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät auf Trottoirüberfahrten unterwegs ist, hat gegenüber anderen Fahrzeugen Vortritt, so die Polizei weiter. Das lila Fahrzeug hat demzufolge, da es auf der übergeordneten vortrittsberechtigten Strasse fährt, gegenüber dem roten Fahrzeug Vortritt.

Grundsätzlich gelte: Wer über ein Trottoir fährt, muss den Fahrzeugen auf der anderen (Haupt-)Strasse den Vortritt gewähren.

Schattdorf: Vortrittsregelung auf der Adlergartenstrasse

Auf der Adlergartenstrasse in Schattdorf hat das weisse Fahrzeug Vortritt.
Bild: zvg

Als weiteres Beispiel für das neue Verkehrsregime nennt die Kantonspolizei Uri die Adlergartenstrasse in Schattdorf. Das Bild zeigt ein weisses, ein rotes und ein schwarzes Fahrzeug. Weil das weisse Auto auf einer vortritsberechtigten Nebenstrasse bleibt, hat dieses Vortritt. Das schwarze Auto hingegen verlässt die vortrittsberechtigte Nebenstrasse und muss halten. Das rote Auto Rotes fährt auf einer untergeordneten Nebenstrasse – und hat darum keinen Vortritt.

  • Weisses Auto: Hat Vortritt.
  • Schwarzes Auto: Muss halten.
  • Rotes Auto: Hat keinen Vortritt.

Ein neues Kapitel der Urner Verkehrsgeschichte

Mit der Eröffnung der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) wurde im Kanton Uri ein neues Kapitel der Verkehrsgeschichte aufgeschlagen. Gleichzeitig traten in Altdorf und Schattdorf die flankierenden Massnahmen (FlaMa) in Kraft, welche die Ortskerne vom Durchgangsverkehr entlasten und die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung, das Gewerbe und Besuchende erhöhen sollen, so die Polizei in ihrer Mitteilung.

Im Urner Hauptort etwa verlagere die WOV den Verkehr aus dem dicht bebauten Altdorfer Dorfzentrum auf die Umfahrungsstrasse. Damit werde im Kernraum Platz für Begegnungszonen, Tempo-30-Bereiche, neue Vortrittsregelungen und einen verbesserten Fuss- und Veloverkehr geschaffen.

Zwischen Schmiedgasse und Ankenwaage (Tellsgasse) entstand eine Begegnungszone mit Tempo 20. Fussgängerinnen, Fussgänger und Velos haben Vortritt. Dies mache den öffentlichen Raum attraktiver und lade zum Flanieren ein. Ergänzend würden vorgelagerte Tempo-30-Zonen und neue Rechtsvortritte für ein ruhigeres Verkehrsregime sorgen.

Um die Wirkung der WOV voll auszuschöpfen, gelte im Dorfkern von Altdorf ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ausgenommen seien Lastwagen, die Geschäfte im Dorfkern mit Gütern versorgen. Damit werde der Schwerverkehr konsequent auf die neue West-Ost-Verbindung gelenkt.

Auch in Schattdorf und Bürglen kommt es zu Verkehrsanpassungen

Während in Altdorf die ersten, provisorischen Massnahmen mit der Inbetriebnahme der WOV umgesetzt wurden, folgen in den kommenden Jahren weitere Schritte. Dazu gehöre die bauliche Gestaltung des Dorfkerns, die Aufwertung von Plätzen und die Sanierung der Entwässerungssysteme. Auch in Schattdorf und Bürglen wurden und werden Anpassungen vorgenommen, um die Wirkung der WOV überregional zu verstärken, wie es weiter heisst.

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