Im März entscheiden die Stadtluzerner Stimmberechtigten über eine wichtige Weichenstellung in der Wohnpolitik: Zur Abstimmung kommen zwei Initiativen von SP und Grünen, die mehr preisgünstige Wohnungen zum Ziel haben. Sie fordern, dass die Stadt selber im Wohnungsbau aktiv wird und dass sie bei privaten Liegenschaftsverkäufen ein Vorkaufsrecht erhält. Zu beiden Initiativen gibt es je einen Gegenvorschlag – insgesamt kommen also vier Vorlagen an die Urne.
Wohnraum-Initiativen: Darum geht es
Die Initiative der SP heisst «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen»: Die Stadt soll ein Vorkaufsrecht bei privaten Liegenschaftsverkäufen erhalten. Das bedeutet: Sobald sich Verkäufer und Käufer einig sind, kann die Stadt den Verkauf stoppen und das Objekt selber erwerben – zum selben Preis. Anschliessend sorgt die Stadt dafür, dass dort günstige Wohnungen entstehen. Der Gegenvorschlag sieht ebenfalls ein Vorkaufsrecht für die Stadt vor, aber mit Ausnahmen – etwa bei Verkäufen innerhalb der Familie oder an Baugenossenschaften.
Die Initiative der Grünen heisst «Aktive Bodenpolitik – zur Förderung von zahlbarem Wohnraum». Sie will, dass die Stadt aktiv Grundstücke aufkauft, um dort günstigen Wohnraum zu ermöglichen. Der Gegenvorschlag konkretisiert diese Idee: Die Stadt soll 300 neue Wohnungen kaufen oder bauen. Zudem soll die Stadt eine Stiftung gründen, die 500 Wohnungen baut. Und dank städtischen Darlehen an Baugenossenschaften sollen weitere 300 gemeinnützige Wohnungen erstellt werden.
Für die Umsetzung der beiden Gegenvorschläge beantragt der Stadtrat Kredite von insgesamt rund 150 Millionen Franken. (rk)
Am 18. Dezember wird das Stadtparlament seine Haltung zu diesen Vorlagen beschliessen. Einen Vorgeschmack auf die Debatte kurz vor Weihnachten liefert jetzt die vorberatende Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission: Sie empfiehlt dem Parlament, beide Initiativen abzulehnen und stattdessen die Gegenvorschläge des Stadtrats gutzuheissen. Dies hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen beschlossen.
Das knappe Resultat ist mit der Zusammensetzung der Kommission zu erklären: Die bürgerlichen Parteien inklusive GLP haben eine knappe Mehrheit von 6 Sitzen, während die Linken 5 Mitglieder stellen. Auch im Parlament hat Bürgerlich/GLP eine ganz knappe Mehrheit gegenüber Links-Grün.
«Vorkaufsrecht light» wird bevorzugt
Doch wieso bevorzugt eine knappe Mehrheit der Baukommission die Gegenvorschläge des Stadtrats? Diese liessen mehr Flexibilität zu als die Initiativen, begründet die Kommission in einer Mitteilung. Beim Vorkaufsrecht zum Beispiel sieht der Gegenvorschlag einige Ausnahmen vor: Die Stadt erhält kein Vorkaufsrecht bei Liegenschaften, die innerhalb der Familie verkauft werden. Auch wenn die vorgesehene Käuferin eine Wohnbaugenossenschaft ist, greift das Vorkaufsrecht nicht: Die Stadt hat dann kein Recht, ihr das Objekt wegzuschnappen.
Wieviele Personen müssen in der Wohnung leben?
Die Kommission bevorzugt also insgesamt die moderateren Gegenvorschläge – doch in einigen Punkten beantragt sie auch eine Verschärfung. Dies betrifft vor allem die geplante Wohnraum-Stiftung, die gemäss der Idee des Stadtrats 500 gemeinnützige Wohnungen erstellen soll. Für die Kommission darf diese Anzahl nicht das Endziel, sondern sie muss das Minimalziel sein: Wenn möglich soll die Stiftung also noch mehr günstige Wohnungen bauen. Brisant ist insbesondere die Forderung nach Belegungsvorschriften: In den Neubauten, die von der Stiftung erstellt werden, müsste die Zahl der Bewohnenden mindestens so gross sein wie die Anzahl Zimmer minus 1. Das heisst: In einer 3-Zimmer-Wohnung dürften nicht weniger als zwei Personen leben. Diese Forderung hat die Baukommission mit 7 zu 4 Stimmen ans Parlament überwiesen.




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