Mit einer Kleinen Anfrage erhöhen Edith Baumann (SP, Erstfeld) und Martina Wüthrich (Grüne, Bürglen) den Druck auf den Urner Regierungsrat. Im Zentrum steht der verzögerte Rückbau der ehemaligen Lift- und Skianlagen am Winterhorn, die bereits über 15 Jahre ausser Betrieb sind.
Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2013 setzte für den Rückbau eine Frist bis Juni 2022. Nach Kenntnis der beiden Landrätinnen ist diese Frist jedoch nicht eingehalten worden, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Sie verlangen deshalb eine Klärung der rechtlichen Grundlagen und des bisherigen Vollzugs.
Konkret wollen Baumann und Wüthrich wissen, auf welche Gesetze sich die Rückbaupflicht stützt und welchen Charakter die damalige Vereinbarung hat. Zudem fragen sie nach den zuständigen Behörden und der Aufsicht durch den Kanton.
Auch das Vorgehen seit Ablauf der Frist steht im Fokus: Die Landrätinnen erkundigen sich, ob Vollzugsinstrumente wie Fristansetzungen oder Zwangsmassnahmen geprüft oder eingesetzt wurden. Weiter thematisieren sie mögliche Hindernisse durch Eigentumsverhältnisse sowie generelle Vollzugsdefizite bei stillgelegten Seilbahnanlagen. Schliesslich stellen sie die Frage, ob gesetzliche Anpassungen nötig sind, um Rückbauverpflichtungen künftig konsequenter durchzusetzen. (rwi)

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