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Baldeggersee

Erster bestätigter Vogelgrippe-Fall der Saison: Behörden richten Kontrollgebiet ein

Der Nachweis des Vogelgrippevirus bei einer Graugans am Baldeggersee hat Folgen.
Hier am Baldeggersee wurde eine tote Graugans positiv auf Vogelgrippe geteste.
Bild: Pius Amrein (Baldegg, 2. 5. 2022)

Bis vor kurzem wurden im Kanton Luzern in der aktuellen Saison noch keine positiven Fälle von Vogelgrippe festgestellt. Nun ist am Baldeggersee im Bereich Seewäldli auf dem Gebiet der Gemeinde Hochdorf eine tot aufgefundene Graugans positiv auf das Vogelgrippevirus getestet worden. Gemäss der Verordnung des Bundes errichtet der Kanton Luzern nun rund um den Fundort ein Kontrollgebiet, wie es in einer Mitteilung heisst. Davon betroffen sind die Gemeinden Hochdorf, Kleinwangen und Hitzkirch.

Rund um den Fundort der toten Gans wurde ein Kontrollgebiet eingerichtet.
Bild: Kanton Luzern

Das grösste Übertragungsrisiko für Hausgeflügel stellt der direkte Kontakt zu Wasservögeln dar. Aus diesem Grund gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im Kontrollgebiet entsprechende Schutzmassnahmen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, um die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände zu minimieren.

Im Kontrollgebiet müssen alle Halterinnen und Halter, die Hühnervögel, Gänsevögel oder Laufvögel halten, eine der folgenden Massnahmen treffen:

  • Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenbereich.
  • Sie stellen sicher, dass im Aussenbereich die Auslaufflächen und Wasserbecken des Hausgeflügels durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
  • Sie halten das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.

Seit Anfang November treten in der Schweiz Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln auf. Das ganze Land gilt bereits seit einiger Zeit als Beobachtungsgebiet. Im Kanton Luzern zählen Reuss, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee, Baldeggersee und Zugersee zu den Beobachtungsgebiete.

In den Beobachtungsgebieten müssen die Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, mehrere Massnahmen einhalten wie beispielsweise das Einrichten einer Hygieneschleuse. Sämtliche Massnahmen sind auf der Website des Kantons ersichtlich. Das Virus ist für Menschen nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel übertragbar.

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