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Vogelgrippe

Im Kanton Luzern werden Beobachtungsgebiete eingerichtet

Tierhalter im Kanton Luzern müssen in bestimmten Zonen Massnahmen einhalten.

Im November sind in Bern und Zürich die ersten Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln aufgetreten. Im Kanton Luzern wurden in der aktuellen Wintersaison noch keine positiven Fälle von Vogelgrippe festgestellt, trotzdem gibt es folgende sechs Beobachtungsgebiete an Gewässern im Kanton Luzern: Reuss, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee, Baldeggersee und Zugersee.

In den Beobachtungsgebieten müssen die Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, mehrere Massnahmen einhalten wie beispielsweise das Einrichten einer Hygieneschleuse. Sämtliche Massnahmen sind auf der Website des Kantons ersichtlich. Das Virus ist für Menschen nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel übertragbar. (sfr)

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