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Kanton Luzern

Wegen der Vogelgrippe gelten nun schärfere Regeln

Tierhalter im Kanton Luzern müssen in definierten Beobachtungsgebieten verschärfte Massnahmen einhalten.

In der ersten Januarhälfte haben sich Vogelgrippefälle bei Wildvögeln in der Schweiz gehäuft. Betroffen waren unter anderem zwei Silbermöwen im Kanton Thurgau und ein Schwan im Kanton Bern. Im Kanton Luzern wurden bislang aber noch keine Fälle festgestellt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat angesichts der Lage verschärfte Regeln erlassen. Diese gelten ab dem 16. Januar bis mindestens 31. März. Dazu gehört das Einrichten von Beobachtungsgebieten.

Im Kanton Luzern gelten folgende Beobachtungsgebiete: Reuss, Vierwaldstättersee, Sempachersee, Hallwilersee, Baldeggersee und Zugersee. In den Beobachtungsgebieten müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, mehrere Massnahmen einhalten wie beispielsweise das Einrichten einer Hygieneschleuse. Sämtliche Massnahmen sind auf der Website des Kantons ersichtlich.

Das Virus ist für Menschen nur bei engem Kontakt mit infiziertem Geflügel übertragbar. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden. (sfr)

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