Ein Opfer mit kognitiver Beeinträchtigung, ein Beschuldigter mit paranoider Schizophrenie: Ende Januar fand vor dem Luzerner Kriminalgericht ein aufwühlender Prozess statt. Dem 52-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine Exfrau mehrfach brutal missbraucht zu haben. Sie trat als Zeugin auf und nannte das Geschehene die «Hölle». Der Beschuldigte hingegen sprach von «Lügengeschichten». Nun hat das Kriminalgericht den 52-Jährigen von Schuld und Strafe freigesprochen.
Das Urteil liegt aktuell lediglich im Dispositiv vor. Das heisst, eine schriftliche Begründung gibt es noch nicht. Wie die Medienstelle des Gerichts auf Anfrage mitteilt, wurde Berufung gegen das Urteil angemeldet. Es ist also noch nicht rechtskräftig – und wird zum Fall für das Luzerner Kantonsgericht.


Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.