«Nachdem mein Sohn auf die Welt kam, ist die Hölle losgegangen.» So sprach am Dienstag eine Frau vor dem Luzerner Kantonsgericht. Laut Staatsanwaltschaft ist sie das Opfer von ausserordentlich brutalen sexuellen Übergriffen. Gemäss Anklageschrift haben diese im Jahr 2016 über mehrere Monate stattgefunden – und zwar beinahe täglich. Der Beschuldigte war ihr damaliger Ehemann: ein heute 52-jähriger Schweizer.
Zwei Vorfälle beschreibt die Staatsanwaltschaft ausführlicher. Kurz nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes habe der Beschuldigte mit dem Kopf in die Vagina des Opfers eindringen wollen. Er habe gesagt, schliesslich sei sein Sohn auch so geboren worden. Seine damalige Ehefrau erwiderte, dass dies nicht gehe. Da sei der 52-Jährige wütend geworden und habe sie vaginal missbraucht, obwohl sie aufgrund eines Kaiserschnitts noch unter Schmerzen gelitten habe. Ebenfalls 2016 soll der Beschuldigte seiner Ex-Frau eine Flasche in die Vagina geschoben haben. Darauf habe er sie anal und später vaginal missbraucht, wobei er sie auch gewürgt habe.
Als «Schlampe» und «Sklavin» beschimpft
Bei dem Beschriebenen handelt es sich um sogenannte «Vier-Augen-Delikte». Das heisst, das Geschehen spielte sich im privaten Rahmen und ab und hinterliess keine objektiven Spuren. Letztlich muss sich das Gericht also auf die Aussagen der Beteiligten abstützen. Die Ex-Frau äusserte sich als Opfer und Privatklägerin ziemlich ausführlich – nicht nur zum mutmasslichen Tatbestand, sondern auch zur unglücklichen Ehe und zur Furcht, in der sie durchgehend gelebt habe. Der Beschuldigte habe sich als «Herrscher» des Haushalts gesehen, sie immer wieder als «Sklavin», «Schlampe» und «Schande» bezeichnet. Er habe erwartet, dass sie sich als Ehefrau «brav und ruhig» verhalte. Der Beschuldigte selbst habe von ihrem Geld gelebt, sei sexsüchtig und habe ständig Videospiele gespielt.
Die Frau, die rund zehn Jahre jünger ist als der Beschuldigte, leidet unter einer kognitiven Beeinträchtigung. Der Beschuldigte leidet seinerseits unter anderem an einer paranoiden Schizophrenie. Deshalb gilt seine Schuldfähigkeit als vermindert. Nach der Scheidung von seiner Ex-Frau wurde er obdachlos und beging zahlreiche andere Straftaten.
Freude am Zufügen von Schmerzen
Abgesehen von einigen Verständnisfragen äusserte sich die Privatklägerin während ihrer Befragung souverän, deutlich, aber auch verängstigt. Der Beschuldigte hingegen machte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. «Ich bin unschuldig», sagte er nur. «Es werden wahnsinnig viele Lügengeschichten erzählt.»
Ein zentraler Punkt der Verhandlung war die Frage nach dem Vorsatz. Sprich: Wusste der Beschuldigte überhaupt, was er tat? Zwar betonte die Frau vor Gericht, keinen Sex gewollt zu haben. Körperlich gewehrt habe sie sich jedoch nicht – aus Angst. «Hat ihr Ex-Mann gemerkt, dass Sie nicht einverstanden mit dem Sex waren?», fragte die Richterin. «Ich glaube nicht», sagte die Privatklägerin. «Aber ich habe ihm gesagt, dass es weh tut. Das war ihm aber scheissegal.» Wann immer sie auf die eigenen Schmerzen hinwies, habe der Beschuldigte nur gelacht. «Er hatte Freude, wenn er mir Schmerzen zufügen konnte.»
Klare Drohkulisse oder nur abstrakte Angst?
Zur Anklage gebracht hat die Privatklägerin die Vorfälle erst im Jahr 2021, also fünf Jahre später. Laut eigenen Angaben hatte sie Angst vor ihrem Ex. Und sie habe erst retrospektiv – mit Hilfe ihres Psychiaters – erkannt, dass das ihr Zugestossene nicht normal war. Genau hier hakte der Verteidiger des Beschuldigten ein. Er vermutete, dass in diesem Fall «Suggestionen» vonseiten des Psychiaters am Werk gewesen seien, die am Dienstag vor Gericht «entlarvt» worden seien. Obwohl er viele Schilderungen der Frau in Zweifel zog, verwies der Verteidiger auf zwei ihrer Aussagen: «Sie hat gesagt, dass sie sich nicht gewehrt hat. Und dass ihr Mann kein Unrechtsbewusstsein hatte.» Der Beschuldigte habe nicht gemerkt, dass seine Frau keinen Sex wollte. Folglich sei kein Vorsatz vorhanden, weshalb der Vorwurf der Vergewaltigung in sich zusammenfalle. Die Privatklägerin sei lediglich «abstrakt» davon ausgegangen, dass sie sich nicht habe wehren dürfen.
Während des Plädoyers des Verteidigers brach die Frau in Tränen aus und stürmte aus dem Gerichtssaal. Der Staatsanwalt liess die Argumente der Verteidigung nicht gelten: «Wenn man sich einfach nimmt, was man will, dann handelt man vorsätzlich.» Die Angst der Privatklägerin sei keineswegs abstrakt gewesen. Ihr Ex-Mann habe eine klare Drohkulisse aufgebaut. Und das Erstarren sei eine bekannte Reaktion bei sexuellen Übergriffen.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, die als stationäre therapeutische Massnahme zu vollziehen sei. Die Verteidigung hingegen fordert einen Freispruch. Das Urteil wird schriftlich verkündet.


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