Uri

Gemeindefreiheit statt kantonale Objektsteuer

Nach der Abschaffung des Eigenmietwerts will die Urner Regierung auf eine flächendeckende Sondersteuer für Zweitwohnungen verzichten. Stattdessen sollen Gemeinden das Recht bekommen, eine Objektsteuer bei Bedarf eigenständig zu erheben.

Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 zur Abschaffung des Eigenmietwerts erhalten die Kantone die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts eine besondere Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Vor diesem Hintergrund reichten die Urner Mitte-Landräte Pirmin Bissig (Isenthal) und Mario Baumann (Wassen) am 18. März 2026 eine Interpellation ein. Die Regierung solle aufzeigen, wie sie die neue bundesrechtliche Möglichkeit beurteile, welche finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien und ob bereits konkrete Abklärungen oder gesetzgeberische Arbeiten geplant seien.

In ihrer Antwort, die auf die Landratssitzung vom 30. September traktandiert ist, beziffert die Regierung den gesamten Steuerausfall durch den Wegfall des Eigenmietwerts für Kanton und Gemeinden auf total rund 3,2 Millionen Franken, je zur Hälfte beim Kanton, respektive den Gemeinden. Beim Kanton liege der Steuerausfall in einem niedrigen Prozentbereich von etwa 1,5 Prozent der kantonalen Steuereinnahmen. «Diese Berechnung basiert auf der Annahme, dass keine Abzüge für Energiesparen und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau gewährt werden. Würde der Gesetzgeber weitere Abzüge gelten lassen, würde dieser Betrag natürlich noch höher ausfallen.» Dies schreibt die Regierung vor dem Hintergrund, dass an der gleichen Landratssitzung auch eine Motion von Landrat Noel Baumann (GLP, Altdorf) behandelt wird, die genau dies fordert.

Weiter hält die Regierung fest, von den geschätzten 3,2 Millionen Franken würden nur rund 0,6 Millionen Franken auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften entfallen, was rund 0,5 Prozent der kantonalen Steuereinnahmen entspricht. Weil aber gleichzeitig die generelle Neuschätzung der Grundstücke erfolgt, würde dies Kanton und Gemeinden voraussichtlich jährliche Mehreinnahmen bei der Vermögenssteuer von insgesamt rund 1,4 Millionen Franken einbringen.

Regierung will optionale Gemeindelösung

Eine flächendeckende kantonale Objektsteuer lehnt der Regierungsrat ab, weil ein hohes administratives Erhebungsverfahren im Verhältnis zum Ertrag unverhältnismässig wäre. Die Zweitwohnungen konzentrieren sich stark auf die Gemeinde Andermatt, auf die mit 180'000 Franken rund 61 Prozent des kommunalen Steuerausfalls bei Zweitwohnsitzen entfallen.

Statt einer kantonalen Verpflichtung bevorzugt die Regierung deshalb eine optionale Gemeindelösung. Der Kanton plant, durch eine Verfassungsänderung die Möglichkeit zu schaffen, dass die Gemeinden die Kompetenz und den Handlungsspielraum erhalten, bei Bedarf eigenständig eine solche Steuer einzuführen. Die notwendigen Ausführungsbestimmungen wie Steuerobjekt, Steuersatz und Veranlagungsverfahren würden im Steuergesetz vereinheitlicht, um für alle nutzenden Gemeinden dieselben Voraussetzungen zu schaffen.

Damit keine Regelungslücke beim Systemwechsel auf Bundesebene am 1. Januar 2029 entsteht, ist die Vernehmlassung darüber für November 2026 angesetzt. Die Abstimmung der Stimmberechtigten soll voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen, sodass das kantonale Recht pünktlich in Kraft treten kann. Die Regierung macht zudem darauf aufmerksam, dass höhere IT-Entwicklungskosten für die nötige Software anfallen könnten, weil voraussichtlich nur wenige der 14 Kantone mit der gleichen Software eine vergleichbare Steuer einführen werden. Es werde daher zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang diese System- und Vollzugskosten auf die jeweiligen Gemeinden überwälzt werden sollten.

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