Auf der Alp «Heimkuhweide Fürlauwi» im Meiental (Gemeinde Wassen) ereigneten sich in den vergangenen Tagen mehrere Wolfrisse, wie die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri mitteilt. Nach aktuellen Erkenntnissen sind dem Wolf sechs Schafe zum Opfer gefallen, womit die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden ist. Am Dienstag, 9. Juni, hat die Sicherheitsdirektion eine für 60 Tage geltende Abschussverfügung für den schadenstiftenden Wolf erlassen. Für den Vollzug ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt. Als Abschussperimeter gilt der Bereich in der Umgebung der Wolfrisse.
Schadensschwelle für Abschussverfügung erreicht
Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, wenn im Streifgebiet des Wolfes innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Nutztiere gerissen werden. Die Herden müssen jedoch geschützt sein, beziehungsweise müssen bei nicht zumutbar schützbaren Alpen Notfallmassnahmen nach dem ersten Angriff umgesetzt sein.
Da sich in Uri bereits in früheren Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereignet hatten, ist der gesamte Kanton Wolfpräsenzgebiet. Bei der Alp «Heimkuhweide Fürlauwi» handelt es sich gemäss der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft um eine nicht zumutbar schützbare Alp. Weil die erforderlichen Notfallmassnahmen nach dem Wolfangriff umgesetzt wurden, ist mit den mindestens sechs getöteten Nutztieren die Schadensschwelle erreicht.
Mit weiteren Übergriffen muss gerechnet werden
Es muss nach Angaben der Sicherheitsdirektion damit gerechnet werden, dass weitere Übergriffe stattfinden. Um weiteren Schaden zu verhindern, wurden als Notfallmassnahmen Elektrozäune auf der betroffenen Alp in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen erstellt. (zim)



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