Kanton Uri

Wolfrisse: Mehrheit der Parteien steht hinter kantonaler Entschädigungslösung

Der Bund will bei Wolfrissen nur noch zahlen, wenn bestimmte Schutzmassnahmen eingehalten wurden. Der Kanton Uri will die Entschädigungslücke füllen.
28 Nutztiere wurden im vergangenen Jahr vom Wolf in Uri gerissen.
Foto: Stefan Huwiler/Imago

Seit dem 1. Februar 2025 gilt die revidierte Jagdverordnung. Sie enthält einen Punkt, der den Kanton Uri besonders betrifft: Im Falle eines Wolfrisses zahlt der Bund den Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter nur noch Entschädigungen, wenn entsprechende Herdenschutzmassnahmen getroffen wurden.

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