Die Urner Stimmberechtigten haben am 8. März der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes mit 75 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Mit dem positiven Volksentscheid sind die rechtlich übereinstimmenden Voraussetzungen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen. Die Ausführungsbestimmungen zum Energiegesetz hat der Landrat bereits im November 2025 in Form der Energieverordnung erlassen.
Als nächster Schritt erlässt der Regierungsrat als oberste vollziehende Behörde die Vollzugsbestimmungen, worin unter anderem der Ablauf des Vollzugs, der Zeitpunkt der Inkraftsetzung sowie die Übergangsbestimmungen geregelt sind, die schreibt der Kanton Uri in einer Mitteilung. Dies geschehe im April 2026 in Form des Energiereglements. Die Information und Schulung der betroffenen Akteure und Gemeinden seien anschliessend geplant.
Die revidierten Bestimmungen erlangten frühestens ab Herbst 2026 ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt verfüge Uri über ein zeitgemässes Energiegesetz, mit dem die Ziele der Gesamtenergiestrategie 2030 erreicht werden können: die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, die Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien zur Steigerung der Stromproduktion, die Effizienzsteigerung beim Energie- und Stromverbrauch und die Verminderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. (zvg)



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