
Die Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Uri wurde an der Urne mit 9522 Ja- zu 3163 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Wassen sprach sich als einzige Urner Gemeinde gegen die Vorlage aus. Alle anderen Gemeinden befürworteten die Teilrevision. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,1 Prozent.
Baudirektor Hermann Epp freute sich auf Anfrage über die deutliche Zustimmung. «Jetzt haben wir wieder ein modernes Energiegesetz, und müssen weniger auf fossile Brennstoffe zurückgreifen. Stattdessen können wir die einheimischen und erneuerbaren Energien steigern für die Stromproduktion», sagte er. «Wir sind auf einem guten Weg, was die Klimastrategie betrifft.»
Referendum wegen Solarpflicht
Im Oktober 2023 hatte das Stimmvolk das neue Energiegesetz des Kantons Uri mit einem Ja-Anteil von 68 Prozent deutlich angenommen. Gegen die darauf gestützte Energieverordnung, die der Landrat im November 2023 beschlossen hatte, wurde jedoch das Referendum ergriffen – hauptsächlich wegen der Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie ab 100 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche. Die Stimmberechtigten hiessen das Referendum mit einem Ja-Anteil von über 64 Prozent klar gut und sprachen sich damit für eine moderatere Solarpflicht aus.
Um diesen Volksentscheid rechtssicher umsetzen zu können, haben Regierungsrat und Landrat eine Anpassung des Artikels 13 des Energiegesetzes vorgeschlagen. Die nun vom Stimmvolk sehr deutlich gutgeheissene Teilrevision legt den Grundstein, dass die Vorgabe zur Nutzung der Sonnenenergie künftig erst ab einer durch den Landrat zu bestimmenden Grenze gilt. In der Energieverordnung soll die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Gebäuden mit einer anrechenbaren Fläche ab 300 Quadratmetern gelten.
SP stimmte nur zähneknirschend zu
Die Teilrevision des Energiegesetzes war im Vorfeld der Abstimmung auf breite Zustimmung gestossen. So hatten die Mitte und die FDP an ihren Parteitagen einstimmig die Ja-Parole beschlossen. Die SVP sagte ebenfalls klar Ja, es gab am Parteitag lediglich zwei Enthaltungen. Auch bei der GLP überwog die Zustimmung. Einzelne Punkte des Energiegesetzes wurden jedoch als zu wenig wirksam bezeichnet. Die SP Uri hingegen sagte nur zähneknirschend Ja. Es gelte, die Kröte zu schlucken. Einstimmig beschlossen die Grünen Uri die Ja-Parole. Auch wenn die ursprünglich vorgesehene Solarpflicht aus der Vorlage gestrichen wurde, überwiegen für die Partei die positiven Aspekte klar. «Die Revision enthält zahlreiche zeitgemässe Anpassungen im Gebäude- und Energiebereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Kanton Uri», so die Grünen Uri.
Nun werden die entsprechenden Reglemente ausgearbeitet und die Übergangsbestimmungen definiert, führte Hermann Epp aus. Im Herbst soll das Energiegesetz in Kraft treten.
Zufrieden über das Abstimmungsergebnis zeigte sich auf Anfrage Roland Müller, ehemaliger Präsident des Hauseigentümerverbands Uri und Mitinitiant des Abstimmungskomitees Nein zur Energieverordnung. «Ein anderes Resultat bezüglich Anpassung der Solarpflichtgrösse wäre ja aufgrund der klar geforderten und vom Volk mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommenen damaligen Abstimmung gar nicht opportun gewesen», betont er. Die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen dürften nun mit der bundesgesetzmässig vorgegebenen Regelung der Solarpflicht ab 300 Quadratmetern, wenigstens in dieser Hinsicht wieder mit mehr Eigenverantwortung, etwas mehr selber entscheiden. «Auch in Zukunft werden wir, vor allem auch in Bezug auf Hauseigentum, auf zunehmende, unverhältnismässige neue Gesetze oder Verordnungen Einfluss nehmen, und nötigenfalls bei Bedarf wieder einschreiten», so Roland Müller weiter.


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